„Grundsätzlich ist beim Anmelden eines Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Der Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert die Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen.
„Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat“, macht Völker unmissverständlich deutlich.
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Im Ennepe-Ruhr-Kreis waren vergangenes Jahr 3.681 (2021: 3.532) Personen beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig. Weitere 1.553 Fahrzeughalter hatten es unterlassen, verkehrsrelevante Änderungen in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen. In 1.340 Fällen drohte die Zwangsstilllegung aufgrund festgestellter Mängel am Fahrzeug, 227 Fahrzeughalter hatten die Kraftfahrzeugsteuer nicht gezahlt.
Weil fahrzeughaltende Personen trotz postalischer Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, und – so die Kreisverwaltung – „erfahrungsgemäß ein persönlicher Besuch häufig Wunder bewirkt“, rückten die Kreisbeschäftigten im Außendienst in 1.072 Fällen mit dem Auftrag der zwangsweisen Stilllegung aus. Nur in einem von zehn Fällen wurde am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen entfernt.
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