Halver. Die Marschroute ist klar. Bis zum Ende des Jahres möchte Kämmerer Markus Tempelmann die vertraglichen Regelungen für das erste Halveraner Windrad in trockenen Tüchern wissen. Nachdem das Land NRW die planerischen Voraussetzungen geschaffen und den Kommunen die Arbeit bei den Vorrangzonen im Rahmen der Gesetzgebung abgenommen hatte, nahm das Projekt Windrad in Halver wieder Fahrt auf.
Mittlerweile steht fest: Es gibt drei sogenannte Potenzialflächen, auf denen eine oder auch mehrere kommunale Windenergieanlagen errichtet werden können. Vorausgesetzt, vertragliche und planerische Arbeiten kommen zu einem positiven Ergebnis.
- Die erste Fläche befindet sich bei Schwenke kurz vor der Grenze Radevormwalds in der Nähe des ehemaligen Munitionsdepot.
- Die zweite Fläche liegt östlich von Eickerhöh / Auf den Eicken.
- Die dritte Potenzialfläche befindet sich an der Landesstraße 284 zwischen Anschlag und Kreuzung L528 Richtung Kierspe
Kämmerer Markus Tempelmann sagte im Gespräch mit LokalDirekt, dass mit dem vorliegenden, klaren rechtlichen Rahmen jetzt zielgerichtet an der Planung von Windenergieanlagen gearbeitet werden könne. Drei bis fünf Anlagen seien auf Halveraner Stadtgebiet demnach denkbar.
Laut Rechtslage in NRW müssen Windenergieanlagen einen 1000 Meter-Abstand einhalten zu Wohngebäuden in „Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind“ oder zu Wohngebäuden „im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Absatz 6 BauGB“.
Die Entwicklung der Windenergie in Halver ist am Mittwoch, 8. September, ein Tagesordnungspunkt beim Ausschuss für Planung und Umwelt um 17 Uhr im AFG.
