Wiederaufbauhilfe: Unterstützung bei Anträgen

Nachdem die Soforthilfe für Flutopfer Ende August ausgelaufen ist, können Betroffene seit dem 17. September Anträge für die Wiederaufbauhilfe NRW einreichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Unterstützung erhalten Privathaushalte dabei ab sofort von den Lüdenscheider Wohlfahrtsverbänden Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Arbeiterwohlfahrt.

Lüdenscheid. Die Stadtverwaltung fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den Organisationen. Sie plant beispielsweise, regelmäßige Beratertreffen zu organisieren, bei denen sich die Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände über ihre Erfahrungen austauschen und so ihr Unterstützungsangebot noch effektiver gestalten können. „Wir sind sehr dankbar, dass sich die Organisationen bereiterklärt haben, die Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen“ betont Dirk Aengeneyndt vom Fachdienst Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. Der Vorgang sei komplizierter als die Antragstellung für die Soforthilfen und nicht jeder verfüge über die sprachlichen und technischen Voraussetzungen.

Während die Soforthilfen in der akuten Notlage schnell Abhilfe schaffen sollten, kann die Wiederaufbauhilfe noch bis einschließlich Juni 2023 beantragt werden. Sie soll dabei helfen, durch das Hochwasser entstandene Schäden, beispielsweise an Wohngebäuden, zu beseitigen. Eine Förderung erfolgt in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale in Höhe von 13.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt gewährt. Mehrpersonenhaushalte erhalten gestaffelt höhere Pauschalen.

Weitere Informationen und der Link zu den Onlineanträgen sind unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe zu finden.

Unterstützung für Privatpersonen:

Caritasverband Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid

AWO Unterbezirk Hagen Märkischer Kreis

DRK Stadtverband Lüdenscheid/DRK-Kreisverband Altena-Lüdenscheid

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Während Privatpersonen Unterstützung bei den Wohlfahrtsverbänden erhalten, bekommen Unternehmen Hilfe bei weiteren Ansprechpartnern.

 Weitere Unterstützung erhalten: 

  • Unternehmen

bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK)

Hotline 02331 390 333

  • Handwerksbetriebe

bei der Handwerkskammer Südwestfalen Bereich „Betriebsberatung/ Wirtschaftsförderung“ (Tel. 02931/ 877 126; Herr Dröge)

  • Landwirtschaftliche Betriebe

bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer in Unna (Tel.: 02303-96161 35; E-Mail: unna@lwk.nrw.de/ Herr Lauscher).

  • Forstwirtschaftliche Betriebe

über die jeweiligen Forstämter. Bei grundlegenden Fragestellungen kann der Landesbetrieb Holz und Wald NRW „Geschäftsstelle Forst“kontaktiert werden. Zuständig sind Herr Jovi (0251/ 91797 458; Mail: kristian.jovi@wald-und-holz.nrw.de) oder Frau Minnemann (0251/ 91797 424).