Märkischer Kreis. Im Jahr 2021 wurden laut Schätzungen des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 3710 Babys geboren. Das waren 2,1 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor (3790). Die AOK NordWest weist darauf hin, dass werdende Mütter im Märkischen Kreis während der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die Leistung wurde in 2020 allein für AOK-Mitglieder im Märkischen Kreis in 793 Fällen gezahlt.
Im Vorjahr waren es 758 Fälle. „Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.
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Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.
Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe.
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