Lüdenscheid. Da zum Zeitpunkt der Sitzung noch keine Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorlag, hat man sich dazu entschieden, zunächst die aktuellen Beschränkungen in allen städtischen Einrichtungen beizubehalten.
Das bedeutet: Es gilt weiter die 3G-Regel. Alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses – auch die Gäste bei Trauungen – sowie der Museen, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Kulturhauses, der Volkshochschule und der Musikschule müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Darüber hinaus gelten in allen städtischen Einrichtungen weiter die Maskenpflicht und die gängigen Hygieneregeln. In der Musikschule sind für einzelne Instrumente auch zusätzliche Regelungen möglich.
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Damit macht die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch und fordert zunächst weiter einen 3G-Nachweis, nicht zuletzt um bei weiterhin hohen Inzidenzen ihre Mitarbeitenden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. In dieser Woche wird sich der SAE erneut abstimmen und über die künftigen Regeln entscheiden.
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