Wegen Vogelgrippe: Maßnahmen für Geflügelhändler

Weil in umliegenden Kreisen das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 ausgebrochen war, gelten auch für Geflügelhändler im Märkischen Kreis besondere Vorsichtsmaßnahmen.

Märkischer Kreis. Im Märkischen Kreis müssen Geflügelhändler im Reisegewerbe besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten, wenn sie weiterhin Geflügel aus dem Auto heraus verkaufen möchten. Wie der Märkische Kreis mitteilt, sei das hochansteckende Vogelgrippe-Virus (Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1) bei Puten und Junghennen in Betrieben der Gemeinde Delbrück im Kreis Paderborn festgestellt worden. Die Bestände wurden bereits getötet.

Am 20. November dieses Jahres ist die Viruserkrankung zudem auch in einem unmittelbaren Kontaktbetrieb in Lippstadt im Kreis Soest ausgebrochen. Hier mussten laut Kreisinformationen Tausende erkrankte Putenhähne und Putenküken vorsorglich getötet werden. Mit Schutzzonen im Umkreis von drei Kilometern und Überwachungszonen im Umkreis von zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe sollen weitere Ansteckungen verhindert werden. Die eingerichteten Restriktionszonen reichen bis in die Kreise Gütersloh und Warendorf hinein. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter.

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Zur Eindämmung der Tierseuche müssen außerdem in den Kreisen Paderborn, Gütersloh und Soest im gesamten Kreisgebiet sämtliche Hühner, Puten und weiteres Geflügel im Stall bleiben. Darüber hinaus wurden im gesamten Land Geflügelausstellungen und -märkte verboten.

Auch im Märkischen Kreis müssen Geflügelhändler im Reisegewerbe besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten, wenn sie weiterhin Geflügel aus dem Auto heraus verkaufen möchten. So muss das Geflügel längstens vier Tage vor dem Verkauf durch einen Tierarzt untersucht werden und bei Wassergeflügel muss die tierärztliche Untersuchung durch eine Laboruntersuchung ergänzt werden. Diese Präventionsmaßnahmen sollen die Verbreitung der Geflügelpest verhindern.

Das als Vogelgrippevirus bezeichnete Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 kommt vor allem bei Wassergeflügel und Hühnervögeln vor. Bei intensiven Kontakt zu lebendem Geflügel ist eine Übertragung auf Menschen nicht auszuschließen. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt als unwahrscheinlich. Die Geflügelpest ist eine Seuche, die nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft wird.

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