Der „Warntag“ hat mittlerweile einen festen Platz im Kalender: Er findet an jedem zweiten Donnerstag im März und September statt. Hintergrund ist zum einen, die Technik und Abläufe zu testen. „Zum anderen wollen wir bei der Bevölkerung das Bewusstsein für die Sirenensignale erhöhen“, erklärt Dennis Wichert, Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz im Schwelmer Kreishaus.
Sirenen heulen, Werbetafeln blinken, Handys klingeln
Der Probealarm am 12. September ist wie immer dreiteilig. Ertönen sollen die Sirenen dabei um 11 Uhr, um 11.05 Uhr und um 11.10 Uhr. Teil eins und drei bestehen aus einem einminütigen Dauerton, Teil zwei aus einem Heulton, der eine Minute an- und abschwillt. Der Dauerton bedeutet Entwarnung, der Heulton ist die Aufforderung, den Hörfunk einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Parallel dazu werden landesweit alle Werbetafeln der Firma Ströer angesteuert und zeigen eine Warnmeldung.
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Gleichzeitig werden über die Mobilfunkprovider Warnmeldungen herausgegeben, die – ohne dass eine App auf dem Handy installiert sein muss – begleitet von einem lauten Ton direkt auf dem Display erscheint. Darüber hinaus erscheinen die Meldungen auch in der Warn-App NINA sowie in der App des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Weitere Informationen zum „Cell Broadcast Warning System“ finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter www.bbk.bund.de.
Erlass des Innenministeriums
Die rechtlichen Grundlagen für den Warntag sowie das Warnen und Informieren der Bevölkerung generell liefert ein Erlass des NRW-Innenministeriums. Er regelt, wie auf Gefahrensituationen wie Brände, Unwetter oder andere Katastrophen hingewiesen werden soll, enthält Bestimmungen zu Zuständigkeiten, Warnmitteln, Warnwegen und Informationspflichten der Behörden. Interessierte können den Erlass auf der Internetseite www.recht.nrw.de nachlesen.
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