Die Autobahn Westfalen führt an den A45-Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl turnusmäßige Hauptprüfungen durch. Dazu muss zwischen den Anschlussstellen Hagen-Süd und Lüdenscheid-Nord an mehreren Wochenenden jeweils eine Fahrtrichtung voll gesperrt werden. Um die Sperrzeiten so kurz wie möglich zu halten, werden für die Prüfungen jeweils zwei sogenannte Brückenuntersichtgeräte eingesetzt. Dies teilt die Autobahn Westfalen am Mittwoch, 12. Oktober, mit.
Folgende Sperrungen sind demnach geplant:
Fahrtrichtung Frankfurt: Samstag (22. Oktober) ab 6 Uhr bis Sonntag (23. Oktober) 20.30 Uhr;
Fahrtrichtung Dortmund: Samstag (29. Oktober) 6 Uhr bis Dienstag (1. November) 20.30 Uhr;
Fahrtrichtung Frankfurt: Samstag (5. November) 6 Uhr bis Sonntag (6. November) 20.30 Uhr;
Fahrtrichtung Dortmund: Samstag (12. November) 6 Uhr bis Sonntag (13. November) 20.30 Uhr;
Fahrtrichtung Frankfurt: Samstag (19. November) 6 Uhr bis Sonntag (20. November) 20.30 Uhr.
Die Umleitungen führen über die jeweiligen Bedarfsumleitungen. Durch die Vollsperrung der A45 zwischen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid läuft der Umleitungsverkehr in Fahrtrichtung Dortmund zunächst über die U39 (ab Anschlussstelle Lüdenscheid) und ab Einmündung Heedfelder Straße/L692 (Zubringer Nord) über die U41.
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In Richtung Frankfurt läuft der Verkehr über die U14. Ab Einmündung Heedfelder Straße/L692 (Zubringer Nord) führt die Umleitung über die U16. Fahrzeuge der Rettungskräfte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und einer Durchfahrtsbreite von weniger als 2,10 Metern können die Sperrung im Notfall passieren, heißt es in der Pressemitteilung.
Im Sommer hatte es an der Talbrücke Brunsbecke im Rahmen einer viertägigen Vollsperrung bereits eine Untersuchung mit einem speziellen Laserscan-Verfahren gegeben. Das Bauwerk ist ähnlich konstruiert wie die Talbrücke Rahmede. Bei diesen Untersuchungen wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
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Zum Hintergrund teilt die Autobahn Westfalen GmbH mit:
- Für Brücken steht alle sechs Jahre eine umfassende Hauptprüfung an. Die Brückenprüfer nehmen dabei sämtliche Bauwerksteile unter die Lupe. Das gilt auch für schwer zugängliche Bereiche. Die Bauteile werden „handnah“ geprüft. Das heißt, der Prüfende muss mit Hilfe von Gerüsten, Hubbühnen oder speziellen Brückenuntersichtgeräten so nah an die Bauteile herankommen, dass zum Beispiel auch mit einem Werkzeug direkt an der Brücke geprüft werden kann. Abdeckungen von Bauwerksteilen, z. B. Schutzhauben bei Seilen, Lagermanschetten, Schutzhüllen oder Schachtabdeckungen müssen geöffnet werden, damit auch dort mögliche Schäden entdeckt werden können. Ist eine Brücke mit einem Hohlkasten konstruiert, muss die Prüfung im Inneren und von außen stattfinden.
- Alle drei Jahre findet eine sogenannte Einfach-Prüfung statt. Diese Begutachtung wird in der Regel als erweiterte Sichtprüfung durchgeführt. Lager, Gelenke und auch Verschleißteile wie die Übergangskonstruktionen werden dabei besonders in den Blick genommen.
- Auch in den Jahren ohne Prüfung steht jedes Bauwerk unter Beobachtung. Die zuständige Autobahnmeisterei führt jährlich eine ausführliche Besichtigung durch. Nach außergewöhnlichen Ereignissen, wie zum Beispiel Beschädigungen durch einen Unfall oder Hochwasser, können Sonderprüfungen angeordnet werden.
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