Volkszählung auch im Märkischen Kreis

Mit dem "Zensus 2022" nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Gezählt wird ab dem 15. Mai auch im Märkischen Kreis.

Märkischer Kreis. In Deutschland und somit auch im Märkischen Kreis startet am 15. Mai eine Volkszählung. Mit dem „Zensus 2022“ wird ermittelt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Der Märkische Kreis teilt in einer Pressemitteilung folgende Informationen zu der Volkszählung mit:

„Zensus 2022“ – was wird ermittelt?

Auf den Zahlen der stichprobenartigen Erhebung darüber, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie wohnen und arbeiten, beruhen Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungsentwicklung sichert somit verlässliche Zahlen für zukünftige Planungen.

Wie viele Erhebungsbeauftragte sind im Märkischen Kreis unterwegs?

Im Märkischen Kreis sind bis Ende Juli etwa 300 Personen als Erhebungsbeauftragte unterwegs und suchen ungefähr 7 000 Anschriften auf, die durch ein Zufallsverfahren vom Bundesamt für Statistik ausgewählt worden sind. Sie wurden geschult und haben sich verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren.

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Melden sich die Interviewer an?

Ja. Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Auskunftspflichtigen per Briefeinwurf den Termin an. Darin steht der Termin, die Uhrzeit der Befragung, von wem die Bürger befragt werden sowie eine Telefonnummer des Erhebungsbeauftragten.

Was tun, wenn man am ersten Termin verhindert ist?

Bitte beim Erhebungsbeauftragten anrufen und gemeinsam einen neuen Termin vereinbaren.

Ist eine Verweigerung an der Teilnahme möglich?

Nein. Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger sind zur Auskunft verpflichtet. Wer sich dem „Zensus 2022“ verweigert, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Zuvor gibt es mehrere Warnstufen (Erinnerung sowie Mahnungen). Von der Volkszählung „freikaufen“ kann man sich indes nicht: „Das Zwangsmittel kann beliebig oft wiederholt werden“, steht im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW.

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Müssen die Erhebungsbeauftragten ins Haus gelassen werden?

Nein. Niemand ist verpflichtet, den Interviewer oder die Interviewerin ins Haus zu lassen. Nur wenige Daten sind persönlich mitzuteilen, was aber auch vor der Haustür erfolgen kann. Weitergehende Daten sind verpflichtend anzugeben, aber in der Regel durch den Bürger selbst online zu erledigen. Bei Problemen mit der Eingabe der Onlinedaten können sich Bürger direkt beim Land NRW melden. Die Hotline hierfür lautet: 02 11 / 82 83 83 83.

Wie weisen sich die Interviewer aus?

Mit einem Erhebungsbeauftragten-Ausweis. Auf dem Ausweis stehen der Name, das Geburtsdatum und auf der Rückseite ein Foto. Der Märkische Kreis weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger den Erhebungsbeauftragten- und Personalausweis zeigen lassen können.

Warnung vor Trittbrettfahrern

Vorsicht vor Betrügerinnen und Betrügern: Tatsächliche Zensusbefrager melden sich stets schriftlich an und stellen beim Interview keinesfalls Fragen nach dem Einkommen oder der Bankverbindung. Sollte etwas merkwürdig vorkommen, kann auch bei der zentralen Erhebungsstelle im Märkischen Kreis, Rathausplatz 25 in Lüdenscheid, nachgefragt werden.

Viele weitere Informationen im Internet

https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/_inhalt.html

www.zensus2022.de

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