Virtuelles CDU-Fachgespräch: „Jeder muss Kinderschützer sein“

Auf Einladung des heimischen Landtagskandidaten Ralf Schwarzkopf kam am Samstagmorgen, 29. Januar, die Kinderschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Christina Schulze Föcking nach Lüdenscheid - digital.

Virtuell berichtete die Abgeordnete von der Arbeit der Kinderschutzkommission im nordrhein-westfälischen Landtag und vom neuen Kinderschutzgesetz, dass erst in dieser Woche eingebracht worden ist. Das Gespräch stieß auf rege Beteiligung der Fachleute vor Ort.

„Kinderschutz geht und alle an. Sie sehen an diesem Format, dass es mir und uns in der CDU Lüdenscheid ein großes Anliegen ist, dem Thema eine große Lobby zu geben. Christina Schulze Föcking MdL und die CDU-Fraktion leistet im Landtag wahnsinnig viel für unsere Kinder in NRW und darüber hinaus. Es freut mich daher besonders, dass wir sie als Referentin gewinnen konnten“, sagt Ralf Schwarzkopf.

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Christina Schulze Föcking MdL ist wichtig: „Seit Gründung der Kinderschutzkommission Ende 2019 haben wir unglaublich viel bewegen können: Das ist vor allem auch der Verdienst all der Fachkräfte und engagierten Kinderschützer, die uns einen Einblick gegeben haben und sich für einen besseren Kinderschutz eingesetzt haben. Das Kinderschutzgesetz ist nun das Ergebnis dieser vielen Berichte und Anregungen. Wir haben all die Mosaikstücke der Praktiker mitgenommen und in diesem Gesetzentwurf zusammengefügt.“ Gerne nimmt Christina Schulze Föcking MdL daher auch die vielen Anregungen aus der Videokonferenz mit nach Düsseldorf und dankt Ralf Schwarzkopf für sein Engagement: „Genau so Formate sind wichtig, damit wir immer wieder auf dieses so wichtige Thema aufmerksam machen. Ich würde mich freuen, mit Dir einen weiteren motivierten Mitstreiter für den Kinderschutz in Düsseldorf an meiner Seite zu wissen.“ Sie werde die Hinweise prüfen und genau hinschauen. Eins ist der Abgeordneten besonders wichtig: „Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz, aber nicht das Ende unserer Bemühungen, um ein Land, in dem unsere Kinder unbedarft aufwachsen können.“

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Das neue Kinderschutzgesetz beinhaltet wesentliche Verbesserungen und ist das wohl stärkste Kinderschutzgesetz in Deutschland. Damit geht NRW den begonnenen Weg eines möglichst lückenlosen Kinderschutznetzes konsequent weiter. Vorgesehen ist neben einer Qualitätsoffensive für die Fachkräfte von Kita, Schule bis in die Jugendämter, die Erarbeitung von Leitlinien zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten und die Einrichtung von Netzwerken, in den sich die Akteure vor Ort gegenseitig unterstützen sollen. Ebenfalls werden für die sogenannten Fälle nach §8a SGB VIII, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, Qualitätsstandards der Fallbearbeitung verankert, um die engagierten Mitarbeitenden in den Jugendämtern bei der Fallbearbeitung zu unterstützen. Das Gesetz ist mit erheblichen Investitionen in den Kinderschutz verbunden. In einem ersten Schritt plant die Landesregierung im restlichen Jahr 2022 rund 53 Millionen Euro zu investieren und dieses Engagement mit jährlich rund 85 Millionen fortzuführen.

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