Standorte für Wahlplakat werden verlost

In weniger als zwei Monaten wird in Nordrhein-Westfalen der neue Landtag gewählt. Parteien können noch bis einschließlich Montag, 28. März, bei der Stadt Lüdenscheid das gebührenfreie Anbringen von Wahlplakaten an Laternenmasten beantragen. Die genauen Standorte werden vier Tage später ausgelost.

Lüdenscheid. An insgesamt 598 festgelegten Laternenmasten, die gleichmäßig auf die 23 Wahlbezirke verteilt sind, dürfen Wahlplakate angebracht werden. Die Standorte werden nach dem sogenannten „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“ ausgelost. Das bedeutet:

  • Jede Partei, die bei der Stadt Lüdenscheid fristgerecht einen Antrag gestellt hat, bekommt pro Wahlbezirk mindestens einen Laternenmast zugelost.
  • Anspruch auf weitere Standorte haben alle Parteien, die im Landesparlament eine Fraktion stellen.
  • Außerdem dürfen die beiden Parteien, die bei der vergangenen Landtagswahl die meisten Stimmen geholt haben, weitere Laternenmasten mit Wahlwerbung versehen.

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Parteien können ihren Antrag formlos an Petra Hüttemeister vom Fachdienst Bauservice der Stadt Lüdenscheid schicken:

Wichtig: Antragsteller müssen ihre gesamten Kontaktdaten – Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse – sowie ihre Parteizugehörigkeit angeben. Außerdem muss diejenige Person namentlich benannt werden, die am Donnerstag, 31. März, an der Verlosung der Wahlplakat-Standorte teilnimmt. Die Lose werden ab 13 Uhr öffentlich im Ratssaal des Rathauses gezogen.

Anschließend informiert der Fachdienst Bauservice alle Parteien schriftlich darüber, an welchen Standorten sie ihre Wahlplakate anbringen dürfen. Jeder Laternenmast ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Auf der Website der Stadt Lüdenscheid findet sich eine Übersicht aller Standorte, die neben den Nummerierungen und Straßennamen auch Umgebungsfotos der entsprechenden Standorte enthält. Sobald das Schreiben der Stadt bei ihnen eingegangen ist, dürfen die Parteien ihre Plakate anbringen.

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