Stadt versteigert Fundsachen

Die Stadt Meinerzhagen teilt mit, dass sie über das Internet Fundsachen versteigern wird. Noch bis zum 18. Januar können die unbekannten Eigentümer ihre Rechte an den verlorenen Sachen geltend machen.

Meinerzhagen. Versteigert werden unter anderem Fahrräder, Schmuck, Bekleidung, die der Stadt
Meinerzhagen als Fundsachen angezeigt wurden und bei denen sich kein Eigentümer
gemeldet hat, beziehungsweise bei denen auch der Finder auf sein Eigentumsrecht verzichtet hat.

Alle Fundsachen, die ab dem 19. Januar versteigert werden, haben ihre gesetzliche
Aufbewahrungsfrist von mehr als sechs Monaten überschritten und sind (gemäß Paragraph 976 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) in das Eigentum der Stadt Meinerzhagen übergegangen.

Die Fundsachen werden, wie im Internet dargestellt, angeboten. Sie stehen seit dem
16. Dezember als Vorschau im Loprio Internetportal und können unter www.loprio.de
eingesehen werden.

Vor Durchführung der Versteigerung werden daher die bislang unbekannten Eigentümer aufgefordert, gemäß Paragraph 980 Absatz 1 des BGB, ihre Rechte an den Fundsachen bis zum 18. Januar beim Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen geltend zu machen. Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.

Diese Bekanntmachung kann auch online eingesehen werden.

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