Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte diesen möglichst so lange ruhen lassen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Das Steueramt bittet die Bürger außerdem darum, daran zu denken, immer das Kassenzeichen in den Verwendungszweck zu schreiben.
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Zum Hintergrund: Da die Haushaltssatzung 2023 erst im Februar zur Beschlussfassung ansteht, verschiebt sich die Versendung der Bescheide der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer. Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind Teil der Haushaltssatzung und noch in der politischen Diskussion, heißt es in der Mitteilung weiter.
Damit die 8500 Bescheide gegebenenfalls nicht zwei Mal einkuvertiert und frankiert werden müssen, sollen aus Gründen der Einheitlichkeit und Wirtschaftlichkeit die Steuerbescheide inklusive aller Gebühren (Abfall, Abwasser, Straßenreinigung) erst Ende Februar / Anfang März 2023 mit Fälligkeit zum 17. März versandt werden.
Die Bürger sowie Gewerbetreibenden haben also einen Monat mehr Zeit, bevor sie die erste von vier Zahlungen (sonst: Februar, Mai, August, November) in 2023 leisten müssen.
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