Die Verwaltung steht Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständigen auch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gerade einmal zwei Seiten umfassen die Anträge auf Soforthilfe, die Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Landesregierung stellen können. Voraussetzung für den Erhalt der Hilfsgelder: Infolge des Unwetters vom 14. und 15. Juli sind in einem Haushalt oder in einer Betriebsstätte Schäden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden bzw. nach Erbringung der Versicherungsleistung voraussichtlich nicht gedeckt sein werden.
„Das klingt eigentlich ganz einfach. Bei uns gehen aber trotzdem zahlreiche Anfragen ein, weil Betroffene gerade natürlich unglaublich viel zu regeln haben“, sagt Dirk Aengeneyndt. Der Mitarbeiter des Fachdienstes Wirtschaftsförderung, Projektsteuerung und Liegenschaften der Stadt Lüdenscheid unterstützt Selbstständige und Unternehmen mit Firmensitz in Lüdenscheid bei Fragen rund um die Antragstellung und die geltenden Regelungen für die Soforthilfe. Dirk Aengeneyndt ist unter Tel. 02351/17-1260 sowie per E-Mail an dirk.aengeneyndt@luedenscheid.de zu erreichen. Ansprechpartner für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lüdenscheid ist Robert Sydow, der unter der Nummer 02351/17-1569 sowie per E-Mail an robert.sydow@luedenscheid.de erreichbar ist.
Wichtig: Privatpersonen können die Soforthilfe nur dann beantragen, wenn das Hochwasser und Überschwemmungen Hab und Gut zerstört und sie in eine existenzbedrohende Situation gebracht haben. Die Hilfsgelder des Landes sind ausschließlich dafür gedacht, eine „vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenstädnen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen“, heißt es in den Richtlinien des Landes NRW.
Wer kann Soforthilfe beantragen – und wie viel?
Privatpersonen
Pro Haushalt, dessen Mitglieder in „existentielle Not“ geraten sind, gewährt die Landesregierung einen Sockelbetrag von 1500 Euro. Für jede weitere Person gibt es 500 Euro extra. Maximal werden jedoch 3500 Euro ausgezahlt. Mit dem Geld sollen Betroffene bei der Anschaffung von Haushaltsgegenständen oder der Finanzierung einer Notunterkunft unterstützt werden. Die Soforthilfen sollen bereits ab der letzten Juli-Woche ausgezahlt werden.
Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
Betroffene Betriebsstätten und Selbstständige sollen mit jeweils 5000 Euro unterstützt werden. Damit sollen diese Ausgaben für Räumung, Reinigung und den „provisorischen Wiederaufbau“ decken können.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Auch hier sind finanzielle Hilfe in Höhe von 5000 Euro pro betroffenem Antragsteller vorgesehen.