SIHK-Webinar zum neuen EU-Kaufrecht

Die Südwestfälische Industrie - und Handelskammer zu Hagen (SIHK) veranstaltet am 13. Januar um 14.30 Uhr in Zusammenarbeit mit den IHKs Arnsberg und Siegen ein kostenloses Webinar zum neuen, seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland geltenden Kaufrecht.

Märkischer Kreis. Mit Fokus auf den Verbraucherschutz wurde das Kaufrecht innerhalb der EU harmonisiert. Die Neuerungen betreffen Regelungen des allgemeinen Kaufrechts und finden somit Anwendung auf Unternehmerverträge (B2B), Privatverkäufe (C2C) sowie den Handel mit Verbrauchern (B2C) und gelten für den Online-Handel und den stationären Handel für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden.

„Durch die Änderungen werden beispielsweise der Sachmangelbegriff neu definiert, eine Sache mit digitalem Inhalt einschließlich einer Aktualisierungspflicht eingeführt, die Beweislast verschärft und die Gewährleistungsrechte der Verbraucher gestärkt“, erklärt SIHK-Handelsexpertin Stephanie Erben. Rechtsanwalt und Experte für gewerblichen Rechtschutz Dr. Sami Bdeiwi gibt im Rahmen des Webinars Antworten auf Fragen wie etwa: Auf welche Anforderungen müssen sich die Unternehmen einstellen und für welche Produkte sind welche Regelungen zu beachten? Weitere Infos und Anmeldung unter: www.events.sihk.de/kaufrecht

[[ad-placeholder]]