SIHK berät Betriebe zur neuen Energieeinspar-Verordnung

Die Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen hält ein Beratungsangebot für Betriebe zur neuen Energie-Einsparverordnung vor.

Im Rahmen einer Energieeinspar-Verordnung müssen insbesondere öffentliche Unternehmen, privatwirtschaftliche Betriebe und der Handel kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Die Bundesregierung hat Ende September neue Vorschriften beschlossen, die seit dem 1. September für einen Zeitraum von sechs Monate gelten.

[[ad-placeholder]]

Für den Einzelhandel gilt, dass Ladentüren und Eingangssysteme nicht dauerhaft geöffnet sein dürfen, wenn hierdurch ein Verlust von Heizwärme auftritt. Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr nicht beleuchtet werden, außer aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren. Schaufenster gehören nicht dazu. Für Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen, gibt es eine Ausnahmeregelung. So dürfen beleuchtete Namenszüge eines Geschäfts, etwa über dem Eingang, auch nach 22 Uhr beleuchtet werden.

In öffentlichen Nichtwohngebäude gelten ebenfalls neue Vorschriften. Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, dürfen nicht beheizt werden. Ausnahmen gelten für sensible Einrichtungen wie Schulen oder medizinische Einrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen.

[[ad-placeholder]]

In Arbeitsräumen darf die Lufttemperatur zudem – je nach Art und Schwere der Arbeit – Temperaturen von 12 bis 19 Grad nicht übersteigen. Das ist durchschnittlich ein Grad weniger als die Mindesttemperatur, die in der Arbeitsschutzrichtlinie für Raumtemperaturen vorgesehen ist. Dezentrale Durchlauferhitzer oder Boiler müssen ausgeschaltet werden, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist.

In Arbeitsräumen in Arbeitsstätten außerhalb der öffentlichen Nichtwohngebäude gelten die oben genannten Maximaltemperaturen als Mindesttemperaturwerte. Unternehmen können von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um ein Grad nach unten abweichen, müssen dies jedoch nicht.

Bei der SIHK berät Kirsten Deggim telefonisch unter Tel. 02331 / 390-277 zu den Themen Handel und Dienstleistungen.

[[ad-placeholder]]