Schwarzkopf: „Wir sind offiziell ein Wolfsgebiet“

Das Wolfgebiet Märkisches Sauerland erstreckt sich über die Gemeinden Altena, Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl; die Gemeinden Herscheid, Schalksmühle und die Stadt Attendorn im Kreis Olpe.

„Der erste Schritt ist gemacht: Wir sind offiziell ein Wolfsgebiet“ verkündete Ralf Schwarzkopf, Abgeordneter der CDU jetzt im Landtag. In einer Pressemitteilung informiert er über die nächsten Schritte und liefert einen Antwortenkatalog zu den meist gestellten Fragen rund ums Thema „Wölfe“ mit.

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Endlich greife die Förderrichtlinie für Entschädigungsleistungen und Herdenschutzmaßnahmen, auf die heimische Landwirte und Weidetierhalter so lange gewartet hätten. „Doch wir müssen noch einen Schritt weiter denken“ mahnte Schwarzkopf. „Die Förderrichtlinie muss praktikabler werden und sich den Bedürfnissen der Tierhalter in unserer Region anpassen. Das NRW Umweltministerium hat bereits zugesagt, dies anzupacken und praxisgerechtere Regelungen zu schaffen.“

Foto: Paul Schneider

Eine Pufferzone, für die ebenfalls die Förderrichtlinie gilt, erstrecke sich über die Städte Balve, Hemer, Iserlohn (südlich A 46 bzw. B 7) und die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. Außerdem die Städte Sundern und Lennestadt sowie die Gemeinden Finnentrop, Kirchhundem. Im Oberbergischer Kreis zählen die Städte Hückeswagen und Wipperfürth wie auch die Gemeinde Marienheide dazu. Ebenso wie der südliche Stadtring von Hagen.

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Ralf Schwarzkopf setzt sich nach eigenen Angaben aber für weitere, weitergehende Maßnahmen ein: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir die Population des Wolfes in NRW besser regulieren und auffällige Problemwölfe rechtssicher entnehmen können. Damit Weidetiere wieder sicher auf der Weide leben und Eltern unbeschwert mit Ihren Kindern durch den Wald spazieren können „


FAQ: Wissenswertes über ein Wolfsgebiet 

Was ist ein Wolfsgebiet?

Ein Wolfgebiet wird vom Landesumweltamt erklärt, wenn ein sesshafter Wolf über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nach der ersten individualisierten Bestätigung nachgewiesen wurde. Bei einzelnen Wolfsmeldungen kann zunächst ein Wolfsverdachtsgebiet ausgewiesen werden. Zum Schutz von Weidetieren kann eine Pufferzone um das Wolfsgebiet eingerichtet werden. Hier gelten dieselben Förderrichtlinien wie im Wolfsgebiet. 

Welche Vorteile bringt die Erklärung als Wolfsgebiet mit sich? 

In einem erklärten Wolfgebiet haben die Weidetierhalter oder Betreiber von Wildgehegen Anspruch auf Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die Optimierung von bestehenden Zaun- und Schutzanlagen.

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Außerdem wird der Erwerb und die Ausbildung von Herdenschutzhunden finanziell gefördert. Kommt es zur Schädigung von Haus- und Nutztieren, einschließlich Jagd- und Herdenschutzhunden werden die Schäden vom Land übernommen und vollständig erstattet. Dies beinhaltet anfallende Tierarztkosten und Sachschäden an Zäunen und die Kosten für die Wertermittlung von Nutztierrissen. 

Welche Rechten und Pflichten kommen auf Weidetierhalter zu? 

Sobald ein Gebiet als Wolfgebiet ausgewiesen wurde, sind die Weidetierhalter verpflichtet innerhalb eines halben Jahres für einen wolfsabweisenden Grundschutz zu sorgen. Kommen Weidetierhalter dieser Pflicht nicht nach übernimmt das Land keine Entschädigungszahlungen für vom Wolf verursachte Schäden. 

Was ist ein wolfssicherer Grundschutz? 

a) ein mindestens 90 Zentimeter hohes stromführendes Elektronetz oder ein Zaun mit mindestens fünf stromführenden Litzen (untere stromführende Litze maximal 20 Zentimeter über dem Boden), die jeweils über eine Spannung von mindestens 2,5 Kilovolt und 2 Joule Entladungsenergie verfügen, oder

b) ein stationärer Zaun von mindestens 120 Zentimeter Höhe mit einem Untergrabeschutz (mit einem bodengleichen Spanndraht oder stromführender Litze) oder

c) für Gehegewild ein mindestens 180 Zentimeter hohes Knotengitter oder Maschendrahtzaun mit jeweiligem Untergrabeschutz. (vgl. Förderrichtlinie)  

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Dürfen Wölfe vertrieben werden? 

Grundsätzlich dürfen Wölfe verscheucht werden, solange das Tier nicht verletzt oder ihm nachgestellt wird. Geeignete Maßnahmen sind laute Geräusche oder das Werfen von Gegenständen 

Wann dürfen Wölfe langfristig vergrämt werden? 

Zeigt ein Wolf unerwünschtes Verhalten ist es gemäß der Wolfsverordnung NRW zulässig das Tier zu vergrämen. Zugelassene Methoden beinhalten das Abgeben von Gummigeschossen, Warn- oder Schreckschüssen, künstlichen Lichtquellen, Spiegeln oder anderen beleuchtenden oder blendenden Vorrichtungen, sowie akustische, elektrische oder elektronische Geräte, sofern dem Wolf hierdurch keine Verletzungen zugefügt werden, die über kleine Hautwunden oder Hämatome hinausgehen. Dem Tier dürfen keine länger anhaltenden erheblichen Schmerzen zugefügt werden. 

Wann zeigt ein Wolf „unerwünschtes Verhalten“? 

Unerwünschtes Verhalten liegt vor, wenn sich ein Wolf mehrfach einem Menschen auf offenem Feld bis zu 30m nähert oder sich innerhalb von 30m Entfernung von Menschen genutzten Gebäuden aufhält oder in bebauten Ortsteilen aufhält und sich nicht verscheuchen lässt.

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Gefährdet ein Wolf Weidetiere oder Gehegewild dürfen auch die Tierhalter Vergrämungsmaßnahmen ergreifen. Zuvor muss, dass unerwünschte Verhalten des Tieres durch die entsprechenden Dokumente des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz belegt werden. Eine erfolgreiche Vergrämung ist umgehend den lokalen Naturschutzbehörden, unter Angaben der Anzahl der vergrämten Wölfe sowie des genauen Ortes und Datums der Vergrämung und der angewandten Methode zu melden 

Wann darf ein Wolf entnommen werden?

Gemäß der Wolfverordnung NRW darf ein Wolf entnommen werden, wenn es im Interesse der Gesundheit des Menschen steht. Eine Ausnahmeregelung betrifft schwer verletzte bzw. erkrankte Wölfe. Diese dürfen, sofern sie nach einem Tierärztlichen Gutachten außerstande sind von allein zu genesen durch eine geeignete Person getötet werden. 

Wann ist die Entnahme von Wölfen im Interesse der Gesundheit des Menschen? 

Dieser Fall liegt vor, wenn die oberste Naturschutzbehörde bestätigt das ein Wolf einen Menschen verletzt, verfolgt oder sich ihm gegenüber in sonstiger Weise aggressiv gezeigt hat und alle Verscheuchungs- und Vergrämungsversuche gescheitert sind. 

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Wer darf Wölfe entnehmen? 

Wölfe dürfen grundsätzlich nur von in der Wolfverordnung aufgeführten geeigneten Personen entnommen werden. Die betreffende Person muss grundsätzlich über die betreffenden artenschutz-, tierschutz-, waffen- und jagdrechtliche Kenntnisse verfügen und Inhaber einer Jagderlaubnis für den entsprechenden Jagdbezirk sein. Bei der Entnahme schwer verletzter Tiere darf die Tötung im Zweifel auch von einem Tierarzt, einem Polizeibeamten oder eines von der Polizei hinzugezogenen Jagdscheininhabers erfolgen. 

Wo finde ich Ansprechpartner? 

Als Ansprechpartner stehen für die Themen Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen bei Nutztierrissen folgende Ansprechpartner der Landwirtschaftskammer zu Verfügung:

Take, Wolfgang: 02945 989-429
Goldfuß, Jens: 02945 989-428
Lenz, Fides Marie: 02945 989-420
Rudack, Ute: 02945 989-427

Weitere Informationen bezüglich Präventionsmaßnahmen und den Umgang mit Wölfen gibt es auf Seite der Landwirtschaftskammer NRW.

(Quelle des FAQ: Ralf Schwarzkopf)

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