Der Fall „illegaler Bauschutt“ bekommt eine neue Dimension: „Das Material – der Straßenaufbruch – ist nicht wirklich belastet“, sagt MK-Pressesprecher Alexander Bange auf Anfrage. Der Märkische Kreis habe auch nicht angeordnet, dass die Stadt Halver „das belastete Material“ binnen zehn bis 14 Tagen zu entsorgen hätte. Damit widerspricht Bange den Aussagen von Bürgermeister Michael Brosch, der genau das noch am Mittwoch (20. September) vor den Mitgliedern des Hauptausschusses erklärte.
Die neuen Erkenntnisse könnten Brosch nun in eine prekäre Lage bringen: Denn er unterzeichnete am Tag des Ausschusses für Umwelt und Planung (13. September) einen Dringlichkeitsbeschluss, um die Entsorgungskosten für den Schutt in Höhe von mehr als 100.000 Euro bezahlen zu können. Diesen muss final am Montag (25. September) der Rat absegnen.
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Das allerdings dürfte nun aufgrund der neuen Sachlage hinterfragt werden. Ebenso steht noch eine Chronologie des Falls aus, die der Bürgermeister der Politik für die Ratssitzung zusagte. Viele hinterfragten kritisch, warum niemand etwas gesehen haben soll. Die Rede ist laut Kreis immerhin von 900 Tonnen Schutt, das entspricht etwa 450 Kubikmetern.
Fragen rund um den Dringlichkeitsbeschluss
Schon das Prozedere um den Dringlichkeitsbeschluss wirft für Beobachter Fragen auf: Neben dem Bürgermeister muss dieser von einem Ratsmitglied unterzeichnet werden. Zunächst wurde dieser kurz vor der Sitzung Kurt-Dietrich Neuhaus (CDU) von Bauamtsleiter Michael Schmidt vorgelegt. Als er ihn nicht unterzeichnete, weil er ihn erst später lesen könne, wurde das Dokument an Marvin Schüle (CDU) weitergereicht.
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„Ramona Ullrich kam zu mir und erklärte, schnell zu handeln und zu unterschreiben“, berichtete Schüle im Hauptausschuss. Martin Kastner (SPD) gab ihm Rückendeckung: „Wenn die Verwaltung mit einem Dringlichkeitsbeschluss an uns Ratsmitglieder herantritt, müssen wir darauf vertrauen können, dass es wirklich dringlich ist.“
Auf Nachfrage von LokalDirekt bestätigt Alexander Bange zwar, dass geringe PAK-Gehalte von 2,1/3,19 mg/kg im illegal entsorgten Bauschutt nachgewiesen wurden (Anm. d. Red.: PAK = Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe). Doch das Material komme nach entsprechender Aufbereitung/Brechen grundsätzlich auch für einen Wiedereinbau in Betracht. Das steht im Widerspruch dazu, was Bauamtsleiter Michael Schmidt im Hauptausschuss berichtete: Er sagte, der Kreis hätte die Stadt aufgefordert, nochmal zu testen und aufgrund des Ergebnisses die schnelle Beseitigung verlangt.
„Keine Ansatzpunkte für weitergehende Maßnahmen“
„Straßenaufbruch wird im Allgemeinen auf PAK und Phenole untersucht – und laut Umweltbaubegleitung (UBB) war hier kein Parameter auffällig. Von Seiten der UBB werden keine Ansatzpunkte für weitergehende Maßnahmen gesehen“, erklärt Bange, dass es eben keine Aufforderung durch den Kreis gab.
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Und auf die Stadt könnte noch ein weiteres Problem zukommen: Die Untere Immissionschutzbehörde (UIB) prüft laut Pressesprecher aktuell, ob es sich gegebenenfalls um einen genehmigungsbedürftigen Anlagenbetrieb, konkret um eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Lagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr handelt. „Sollte dies der Fall sein, wäre gegebenenfalls ein förmliches Verwaltungsverfahren einzuleiten“, erklärt Bange.
Im Falle der Genehmigungsfähigkeit sei eine zeitweilige Lagerung grundsätzlich möglich. Unter dem Begriff „zeitweilige Lagerung“ sei das Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten zu verstehen.
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