Richter-Ehrungen mit der NRW-Ehrennadel

Am 13. Dezember wurden vier ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Iserlohn für ihr besonders langjähriges Engagement in der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit mit jeweils mehr als 25 Amtsjahren geehrt.

Der Direktor des Arbeitsgerichts Iserlohn Stefan Kröner überreichte im Beisein des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Iserlohn zu diesem Zweck im Namen des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamm, Dr. Holger Schrade, viermal die Ehrennadel des Landes Nordrhein-Westfalen in Bronze.

Iris Beckmann-Klatt (Fachbereichsleiterin beim Märkischen Kreis, Arbeitnehmervertreterin), Stefan Grefe (geschäftsführender Gesellschafter der Komplementärin der Ossenberg & Grefe GmbH & Co. KG, Arbeitgebervertreter), Hendrik Klein (ehemaliger Pressereferent beim Märkischen Kreis, Arbeitnehmervertreter) und Monika Welzer (Sozialversicherungsangestellte bei der DAK, Arbeitnehmervertreterin) können gemeinsam rein rechnerisch auf über ein Jahrhundert an Amtsjahren zurückblicken.

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In ihrer Tätigkeitszeit seit 1996/1997 erlebten sie damit mit dem amtierenden Direktor insgesamt zwei Direktoren und eine Direktorin des Arbeitsgerichts Iserlohn. Die Mitwirkung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hat in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine herausragende Bedeutung und in ihrer Geschichte eine lange Tradition. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für fünf Jahre berufen.

Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzende oder Vorsitzendem und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.
Stefan Kröner dankte den ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich für ihr langjähriges Engagement, „weil sie durch ihre persönliche Berufs- und Lebenserfahrung die Entscheidungsfindung des Arbeitsgerichts Iserlohn ungemein bereichern“.

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