Märkischer Kreis. Unter den 1.300 Kriegsflüchtlingen sind etwa 40 Prozent Kinder und Jugendliche. Von den Einwohnermeldeämtern der Kommunen werden die Daten für die Registrierung automatisiert an den Märkischen Kreis übermittelt. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine müssen bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises registriert werden.
Das bedeutet, dass die Menschen Fingerabdrücke für eine sogenannte „Fast-ID“ abgeben müssen. Hier wird ein Abgleich mit den deutschen und europäischen Sicherheitssystemen durchgeführt. Sofern eine Person innerhalb des Schengen-Raumes noch nicht registriert wurde, erfolgt das Anfertigen eines Passfotos sowie die eigentliche Registrierung. Hier werden neben persönlichen Daten auch Angaben zu der Einreise im System erfasst. Anschließend wird jeder Finger einzeln „gerollt“.
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Im Ausländerzentralregister erfasst
Nach der zeitaufwändigen Registrierung sind die Personen systemseitig im Ausländerzentralregister erfasst. Anschließend werden sofort die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Hierzu werden die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Kunden erhalten für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Wegen der Größe des Märkischen Kreises wird parallel an zwei Standorten gleichzeitig gearbeitet. Eingerichtet ist eine „Registrierungsstraße“ im Kreishaus Lüdenscheid sowie eine „Registrierungsstraße“ im Hönne-Berufskolleg in Menden. An beiden Standorten werden ab Donnerstag, 24. März, jeweils von 8.30 Uhr bis 16 Uhr die Registrierungen vorgenommen.
Bis zu 350 Registrierungen pro Woche werden in der Anfangszeit angepeilt. Sechs ehrenamtliche Sprachmittler werden vor Ort sein, um bei der Übersetzung zu helfen.
Wichtig: Wer sich beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet hat, erhält automatisch Rückmeldung von der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises mit einem Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos).
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