Märkischer Kreis. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das auf natürliche Weise im Boden entsteht und auch in der Umgebungsluft vorkommt. Hohe Konzentrationen in Räumen können zu Gesundheitsschädigungen führen. Diese Tatsache führte dazu, dass seit 2019 Messungen durchgeführt werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat in einem Radon-Maßnahmenplan den Bundesländern die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz vor Radon vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen liegt die Federführung für die Umsetzung dieser Maßnahmen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), das durch die Zentrale Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) unterstützt wird. Die Datenverdichtung wird nun ab März mit weiteren 260 Radon-Bodenluftmessungen fortgeführt.
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Wieviel Radon im Boden und auch in der Luft vorhanden ist, ist regional sehr unterschiedlich. Als sogenannte Radonvorsorgegebiete gelten Gegenden, bei denen der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/m³ auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und zusätzlich in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird. Dieses Kriterium ist in Nordrhein-Westfalen an keinem Ort erfüllt.
Lediglich bei den drei Städten Arnsberg, Balve und Sundern im Sauerland besteht die Möglichkeit der Referenzwertüberschreitungen in mehr als zehn Prozent der Gebäude. In dieser Region ist das Vorkommen von hohen Radonwerten auf ein bestimmtes Gestein zurückzuführen, das nur stellenweise an der Erdoberfläche auftritt. Daher sind die Gemeinden mit weit weniger als 75 Prozent ihrer Fläche betroffen, sodass sie nicht als Radonvorsorgegebiete festzulegen sind.
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Zur weiteren Präzisierung der Beurteilung der Radon-Situation vor Ort werden Innenraummessungen benötigt. Das Ministerium möchte daher den Bürgerinnen und Bürgern in den Gebieten mit erhöhten Radonvorkommen die Möglichkeit anbieten, Messungen in Wohnräumen kostenfrei durchführen zu lassen. Ihr Ansprechpartner ist die Zentrale Radonstelle NRW.
Wenn darüberhinaus auch an den neuralgischen Messpunkten Messungen in Aussenbereichen ausgeführt werden, sind die Messbeauftragten gesetzlich befugt, Grundstücke zu betreten.
Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40mm bis 1,10m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Im Dienst der Allgemeinheit wird gebeten, die Mitarbeiter der vom GD beauftragten Firma bei der Erledigungen ihrer Arbeiten unterstützen.
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