Die Anregung der „Bürgerinitiative A45 Lüdenscheid“, dem Lkw-Transitverkehr die Fahrt durch das Stadtgebiet generell zu verbieten, ist dagegen keine Option.
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Aus verkehrsrechtlichen Gründen dürfe die Stadt Lüdenscheid ein solches Verbot überhaupt nicht aussprechen. Lediglich auf der A45-Bedarfsumleitung wäre es möglich, ein Durchfahrtsverbot für den reinen Lkw-Durchgangsverkehr anzuordnen, erklärte Christian Hayer. Allerdings wäre, so der Leiter des städtischen Fachdienstes Verkehrsplanung und -lenkung, „eine lokale Lösung aus unserer Sicht nicht zielführend“. Hayer zählte drei entscheidende Probleme auf:
- Bislang gibt es weder ein Verkehrsschild noch keine Kombination von Verkehrszeichen, die ein solches Lkw-Durchfahrtsverbot rechtssicher regelt. Damit gibt es für die Polizei aktuell auch überhaupt keine Möglichkeit, Verstöße zu ahnden.
- Eine klare Definition für regionalen Lkw-Verkehr und die Auslegung des 75-Kilometer-Radius liegt bislang nicht vor.
- Würde die Stadt ein Durchfahrtsverbot für den überregionalen Schwerlastverkehr auf der Bedarfsumleitung anordnen, wären zum einen starke Verlagerungseffekte auf die Lüdenscheider Nachbarkommunen zu befürchten. Diese wehren sich ebenso dagegen wie der Märkische Kreis, der noch dazu für den Bereich Lüdenscheid-Nord und die L692 zuständig ist – und damit für diesen Bereich seinerseits ein Lkw-Verbot anordnen müsste. Zum anderen würde der Schwerlastverkehr auch auf die sensiblen und ohnehin bereits stark belasteten Lüdenscheider Verkehrsadern Volmestraße (B54), Talstraße, Bräuckenkreuz und Herscheider Landstraße ausweichen. Dadurch bestünde das Risiko, die Erreichbarkeit der Märkischen Kliniken zu gefährden. Die Stadt Lüdenscheid würde ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen.
„Bund und Land machen es sich zu einfach“
Vor diesem Hintergrund sei ein Durchfahrtsverbot für den überregionalen Lkw-Verkehr nicht praktikabel und eben „keine gute Lösung“, sagte Bürgermeister Sebastian Wagemeyer: „Bund und Land machen es sich zu einfach.“ Dabei seien deren Verkehrsministerien als zuständige Behörden in der Pflicht, klare rechtliche Regelungen zu schaffen – und diese Aufgaben nicht einfach auf die kommunale Ebene abzuwälzen. Das unterstrich auch Martin Bärwolf, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, mit deutlichen Worten.
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Die für Lüdenscheid und die Region beste Lösung sei nach wie vor eine weiträumige Umleitung des überregionalen Schwerlastverkehrs über das Autobahnnetz, betonte Wagemeyer. Diese Forderung unterstützten auch die Nachbarkommunen, allen voran die Stadt Meinerzhagen, in der der Lkw-Verkehr seit der Sperrung der A45-Talbrücke Rahmede deutlich zugenommen habe. Wagemeyer kündigte weitere „intensive Gespräche“ mit den benachbarten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie dem Märkischen Kreis an, um den Druck auf Bund und Land zu erhöhen. Bislang lehnt die Autobahn GmbH eine Umleitung des überregionalen Lkw-Verkehrs über das Autobahnnetz aus rechtlichen Gründen ab.
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Einen weiteren Vorschlag aus Reihen der „Bürgerinitiative A45 Lüdenscheid“ will Wagemeyer prüfen lassen: die Anschaffung eines weiteren „Enforcement Trailers“. Einen solchen mobilen Anhänger, der über ein Laser-Messgerät verfügt und über mehrere Tage autonom Geschwindigkeitsverstöße erfasst, hat die Stadt bislang als Reaktion auf die A45-Vollsperrung zur Verkehrsüberwachung angemietet. Wenn dieser Trailer am Straßenrand steht, hielten sich deutlich mehr Verkehrsteilnehmende an das „Tempo-30“-Limit, das auf Teilen der Bedarfsumleitung gilt, sagte ein Anwohner. Daher könnten mehrere solcher „Blitzer“ dabei helfen, den Lärmpegel für Anwohner zu senken.
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