Polizei stoppt Lkw: „Teure Ladung, wenig Ahnung“

Im Rahmen einer technischen Lkw-Kontrolle hatte es die Polizei in Lüdenscheid mit einem offenbar unbelehrbaren Lkw-Fahrer zu tun.

Am Dienstagnachmittag, 15. November, gegen 15 Uhr ist den Beamten auf der Umleitungsstrecke im Lüdenscheider Norden ein spezieller Autotransporter aufgefallen, das teilt die Polizei mit. Er hatte ein Neufahrzeug, eine rund 150.000 Euro teure Mercedes Benz G-Klasse, auf dem Anhänger geladen. Bei der Kontrolle fiel der Polizei auf, dass die Auflaufbremse des Anhängers augenscheinlich keinerlei Wirkung hatte. In Folge dessen sei das Gespann zu einer örtlichen Prüfstelle gebracht worden.

Die Überprüfung bestätigte den mangelhaften Zustand der Auflaufbremse (Betriebsbremse des Anhängers). Zudem schliffen sechs Räder an Aufbauteilen des Anhängers und die Substanz war auf ein Minimum reduziert. Eine Vollbremsung bei hohen Geschwindigkeiten oder ein Reifenplatzer würde nach Angaben der Polizei tatsächlich Lebensgefahr für die Insassen des Transporters, Unbeteiligte und einen enormen Schaden für die teure Fracht bedeuten.

Polizei legt Anhänger still und untersagt Weiterfahrt

Die Polizei legte den Anhänger still, entfernte die Kennzeichen und untersagte den Insassen die Weiterfahrt mit dem Anhänger „mehrfach und deutlich“. Doch der betroffene 51-jährige Frankfurter signalisierte den Beamten mehrmals, die teure Fracht nicht alleine und unbeaufsichtigt lassen zu wollen. Die Idee, den Pkw auf der Ladefläche der Zugmaschine zu transportieren, scheiterte an einer errechneten Überladung der Zugmaschine von 55 Prozent (5,4 Tonnen bei erlaubten 3,5 Tonnen).

Die Fahrzeuginsassen gaben an, mit der Zugmaschine nach Frankfurt fahren zu wollen und einen verkehrssicheren Anhänger für den Pkw zu holen. Die Beamten untersagten jedoch erneut ausdrücklich die Weiterfahrt mit der Zugmaschine und dem Pkw. Gegen 17 Uhr fiel ihnen während der Streifenfahrt erneut die Zugmaschine auf – mit der teuren, viel zu schweren und dementsprechend verbotenen Fracht.

Nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von vor zwei Stunden“ mussten die sichtbar überraschten Insassen den Funkstreifenwagen nun zu einer Fahrzeugwaage begleiten, heißt es in der Polizeimeldung. Die prognostizierte Überladung bestätigte sich. Bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit unterstellten die Beamten dem Fahrzeugführer nun Vorsatz – dies bedeutet eine Verdopplung der Geldstrafe.