Pflegeberatung das große Thema der Zukunft

Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ging es im Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

Die Pflegeberatung ist ein großes Thema beim Märkischen Kreis. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales berichtete Torsten Sauer aus dem Fachbereich Gesundheits- und Pflegeplanung über die Angebote des Kreises sowie über die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Einen Überblick über den Pflegebericht 2022 gab Ralf Kling, Fachdienstleiter Pflege, im Lüdenscheider Kreishaus. Der Bericht beinhaltet neben den bestehenden Angeboten auch die Bewertung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen zur Bestandssicherung erforderlich sind.

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Ende 2021 standen kreisweit 4.368 vollstationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Dies sind im Kreisdurchschnitt 14,32 Plätze je 100 Einwohner im Alter von 80 Jahren und älter. Die Versorgungsquote reicht in den einzelnen Kommunen von 8,03 bis 23,28. Um die demografische Entwicklung der kommenden Jahre aufzufangen, wurden die Zielwerte für die Versorgungsquote in 2025 auf 15,4 Plätze und in 2035 auf 16,2 Plätze je 100 Einwohner im Alter von 80 Jahren und älter angepasst. Dies ergibt einen Bedarf von 271 vollstationären Pflegeplätzen in 2025 und von 871 in 2035. Überall dort, wo die Versorgungsquote deutlich unter dem Zielwert lag und in absehbarer Zeit liegen wird, wurden Empfehlungen für den Bau weiterer Pflegeeinrichtungen ausgesprochen. Bei kleinen Bedarfszahlen können im Prinzip auch Pflegewohngemeinschaften helfen.

Jede Kommune verfügt inzwischen über mindestens ein niedrigschwelliges Angebot, Tendenz steigend: im Jahr 2021 wurden seitens des Märkischen Kreises zwölf neue Betreuungs- und Entlastungsangebote anerkannt. Ein weiterer Anbieter ist aus einem anderen Kreis zugezogen, sodass insgesamt 13 neue Angebote zur Verfügung stehen. Nichtsdestotrotz sollte das Angebot gerade in den kleineren Kommunen weiter ausgebaut werden. Dies könnte sowohl durch neue Dienste als auch durch eine regionale Angebotserweiterung bestehender Dienste erfolgen.

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Vereinbarkeit Pflege und Beruf

Im Märkischen Kreis werden rund 18.000 pflegebedürftige Menschen zuhause versorgt (Stand Dezember 2019), davon rund 13.500 ohne Unterstützung von Pflegediensten. In diesen Fällen sind meist Angehörige in die Versorgung integriert.

Für die Betroffenen bedeutet das oft eine erhebliche Mehrfachbelastung: Job, Kinder, Pflege – und das oft für einen längeren Zeitraum. Da das nicht auf Dauer zu schaffen ist, reduzieren viele pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit oder geben ihre Berufstätigkeit ganz auf. In den Unternehmen im Märkischen Kreis ist diese Entwicklung inzwischen deutlich spürbar.

Der Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises beschäftigt sich in Kooperation mit der Agentur mark GmbH bereits seit mehreren Jahren mit der Thematik. So entstand im Jahr 2014 die erste „Servicemappe für Unternehmen“. Über Veranstaltungen, Besuche und Vorträge in Unternehmen sowie der Ausbildung von sogenannten Pflegelotsen in den Betrieben wurden die Aktivitäten fortgesetzt.

Um hier weiter zu unterstützen, bietet der Märkische Kreis die Pflegeberatung an. Die Aufgabe der Pflegeberatung ist es, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige über alle Fragen rund um das Thema Pflege zu beraten. Weiterhin soll das Projekt „Digitale Pflegeberatung“ ausgebaut werden.

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Krankenhausplan NRW 2022

Im Gesundheits- und Sozialausschuss referierte zunächst Dr. Thorsten Kehe, Geschäftsführer der Märkischen Kliniken GmbH, über den Krankenhausplan für NRW 2022. Er verdeutlichte die Unterschiede zum alten Krankenhausplan. Das Ziel ist es, bis 2023 den neuen Krankenhausplan umzusetzen.

Gesundheitsversorgung ukrainischer Flüchtlinge

Die gesundheitliche Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge soll grundsätzlich im ärztlichen Regelsystem nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. Besonderheiten bilden die ärztliche Erstuntersuchungen, mit TBC-Untersuchungen, und die Impfungen.

Der Märkische Kreis plant einen Einsatz von beteiligten KVWL-Ärzten mit Hilfe der KoCi (koordinierende COVID-Impfeinheiten) in den einzelnen Städten und Gemeinden. Wegen der dezentralen Unterbringung der Geflüchteten bietet sich hier die Festlegung zentraler Anlaufpunkte in jeder Kommune an. Dazu werden über die jeweiligen Ansprechpartner Räumlichkeiten festgelegt. Über die Ansprechpartner erfolgt auch die Zuführung der Flüchtlinge zu den vereinbarten Terminen. Ein zentraler Ort kann beispielsweise auch ein Hotel oder weitere Gemeinschaftseinrichtungen sein, in der eine größere Anzahl der Flüchtlinge untergebracht ist. Zusätzlich könnten einzelne Schulen mit einer größeren Anzahl Flüchtlingskinder aufgesucht werden.

Seit dem 1. Juni wechselten viele Flüchtlinge vom Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in das SGB II. Ein Großteil der Betroffenen kann jetzt in eine Krankenversicherung wechseln.

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