Mit der Anmeldung sei jedoch noch keine Zusage für einen Platz verbunden: Ab dem 1. Dezember entscheiden die jeweiligen Kitas unter Berücksichtigung ihrer Aufnahmekriterien – die mit dem Träger und den Elternvertretern der Einrichtungen abgestimmt sind – welche Kinder zum 1. August des kommenden Jahres aufgenommen werden. Dabei spiele die Reihenfolge der Anmeldung keine Rolle. Vielmehr werde zum Beispiel berücksichtigt, ob die Eltern berufstätig oder allleinerziehend seien, ob besondere soziale Rahmenbedingungen vorlägen, ob bereits ein Geschwisterkind in die Einrichtung gehe oder ob es sich um ein Vorschulkind handele.
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Mit jedem internetfähigen Gerät können sich die Eltern nach der Registrierung über die bestehenden Betreuungsangebote informieren und ganz in Ruhe entscheiden, welche drei Kitas für ihr Kind in Frage kommen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Sogenannte FAQs (häufig gestellte Fragen) sollen während des Anmelde-Verfahrens helfen. Die Bedarfsmeldung sei erfolgreich abgegeben, wenn dies mit dem Hinweis: „Ihre Bedarfsmeldung wurde an die von Ihnen gewählten Einrichtungen übermittelt.“ bestätigt wird.
Die Zu- oder Absagen erhalten die Familien laut Mitteilung der Stadt Lüdenscheid dann nach den Weihnachtsferien, frühestens ab dem 9. Januar 2023. Sollten Eltern nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind online anzumelden, könnten diese die Anmeldung auch direkt beim Fachdienst Jugendamt – Kindertageseinrichtungen (erreichbar unter 02351 / 171715) oder in einer Kita vornehmen. Auch bei Fragen zum Anmeldeprozess stünden diese Ansprechpartner zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Pandemie und um lange Wartezeiten zu vermeiden wird darum gebeten, vorab einen entsprechenden Termin telefonisch zu vereinbaren.
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