Der Wagen war nicht versichert. Obendrein hat er Sommer- statt Winterreifen. Das kostet den Fahrer obendrein ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Laut Kalender hat der Winter am Dienstag begonnen. Doch nicht die Datumszahlen sind entscheidend, sondern die Straßenverhältnisse: Bei Glatteis oder Schneeglätte gilt Winterreifen-Pflicht (bzw. Ganzjahresreifen unter bestimmten Bedingungen). Wer dagegen verstößt, der riskiert, dass Versicherungen nach einem Unfall ihre Leistungen kürzen. Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es passieren, dass die gegnerische Versicherung ein Mitverschulden geltend macht.