Halver. Uneins waren sich die Ratsmitglieder, als es am Montagabend, 20. September, um die erneute Einleitung des B-Plan-Verfahrens für die potenziellen Baugebiete Schillerstein und Herksiepe ging.
Zum Hintergrund: Das Verfahren für die beiden Gebiete in Verlängerung des Linger Weges wurde 2019 fristgerecht als beschleunigtes Verfahren gemäß Paragraph 13 b Baugesetzbuch eingeleitet. Die Frist des Satzungsbeschlusses wäre demnach am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens war jedoch mit dem Auslaufen des Paragraphens Ende 2019 rund 18 Monate im Bau GB nicht mehr enthalten.
Durch das Baulandmobilisierungsgesetz aber, das am 23. Juni 2021 in Kraft trat, lebt diese Vorschrift jetzt wieder auf. Allerdings: Die Fristen wurden geändert:
a) 31. Dezember 2022 (Einleitung) und
b) 31.Dezember 2024 (Satzung).
In einem Seminar zur Bauleitplanung erfuhr Kämmerer Markus Tempelmann, dass der Bundes-Gesetzgeber keine diesbezügliche Überleitungsvorschrift in das Gesetz aufgenommen hatte. Dies wiederum bedeutet, dass eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht, ob Verfahren, die nach dem alten Paragraph 13 b im Jahr 2019 eingeleitet wurden auch noch bis zum 31. Dezember 2024 nach dem neuen Paragraph13 b mit einem Satzungsbeschluss beendet werden können. Rechtssicher, das machte Tempelmann im Rat deutlich, wäre „in jedem Fall“ ein Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Angesichts noch ausstehender Planungen und Prüfungen aber legte Tempelmann dem Gremium nahe, das Verfahren für Herksiepe und Schillerstein erneut einzuleiten, um auf die „komfortableren Fristen“ zurückgreifen zu können. Schließlich wolle man „eine qualitativ hochwertige Planung für ein ökologisches Wohngebiet gut vorbereiten“.
Ein Vorschlag, dem sich vier SPD-Mitglieder, als auch Eva Niesler von den Grünen nicht hingaben. Parteikollegin Jana Schrage enthielt sich. Trotzdem wurde der Beschluss mehrheitlich gefasst.
A propos Prüfungen: Ein in diesem Sommer durchgeführtes Verkehrsgutachten hatte ergeben, dass mit keinem bedenklichen Mehraufkommen während der Bauphase zu rechnen sei. „Insgesamt ist festzustellen, dass das geplante Wohnbaugebiet und die damit verbundene Erhöhung des Verkehrsaufkommens an den betrachteten Knotenpunkten zu keiner nennenswerten Verschlechterung der Qualität des Verkehrsablaufs führt. Die verkehrliche Erschließung des Vorhabens ist gesichert“, heißt es vom Büro Brilon Bondzio Weiser. Auf Anfrage von Martin Kastner (SPD) bestätigte Tempelmann, dass die Messungen zu Zeiten der Vollbeschulung und nicht während des Lockdowns durchgeführt worden waren. Jürgen Wichert (SPD) kritisierte zudem, dass der Beschlussvorschlag von einer Umweltprüfung absehe. Die, so betonte er, müsse in seinen Augen beibehalten werden. Die Antwort Tempelmanns, Umweltbelange würden berücksichtigt und das Thema werde keinesfalls ausgeblendet, hielten Wichert jedoch nicht davon ab, den Beschlussvorschlag, der eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsieht, abzulehnen.