Schalksmühle. Kleiner Ortsteil, große Veränderungen: In Everinghausen könnten schon bald neue Wohnhäuser gebaut werden. Doch dazu muss die rund 4000 Quadratmeter große Fläche zunächst in Bauland umgewandelt werden. Die ersten Schritte sind bereits getan: Im östlichen Bereich stand bis vor Kurzem ein landwirtschaftlicher Betrieb inklusive eines Wohnhauses. Diesen Komplex haben die Eigentümer zugunsten der geplanten Bebauung abgerissen. Auch die Güllelagune im Nordosten des Betriebes wurde verfüllt.
Die Eigentümer planen laut Sitzungsvorlage der Gemeinde Schalksmühle etwa die Hälfte der Fläche (rund 2100 Quadratmeter) selbst zur Bebauung zu nutzen. Bei den anderen beiden Erweiterungsflächen im Westen von Everinghausen sollen vorhandene private Grundstücksbereiche für Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Interessenten gibt es im unmittelbaren familiären Umfeld der Eigentümer.
Die drei Änderungsbereiche umfassen Erweiterungen mit einer Gesamtfläche von knapp 4000 Quadratmetern. Die Einzelflächengrößen liegen zwischen rund 850 und 2130 Quadratmetern. Zurzeit besteht für Wohnbauvorhaben in diesen Bereichen keine Genehmigungsmöglichkeit, da sich die Flächen rechtlich im Außenbereich (§35 BauGB) befinden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen, wird diese 2. Satzungsänderung durchgeführt.
Nun liegt es an den Entscheidungsträgern im Hauptausschuss und Rat, den Weg für mehr Leben in Everinghausen zu ebnen. Sie müssten der Satzungsänderung gemäß §34 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches zustimmen. Die Durchführung ist im vereinfachten Verfahren nach §13 des Baugesetzbuches möglich.
Landschaftsschutz besteht lediglich im Bereich der ehemaligen Güllelagune. Daher gab es im Vorfeld Gespräche mit dem Märkischen Kreis, um eine Ausnahmeregelung im Zuge des Verfahrens zu erwirken. Der Gemeinde entstehen infolge dieser Satzungsänderung keine unmittelbaren Folgekosten. Die ausreichende, wegemäßige Erschließung wird privatseitig sichergestellt. Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden. Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die Gemeinde.
Die Wohnbauflächenerweiterungen im geplanten Geltungsbereich umfassen Grundstücke, die bisher nicht zum Innenbereich gemäß § 34 (1) BauGB gezählt wurden. Aufgrund dieser Tatsache bilanziert ein landschaftspflegerischer Begleitplan den Eingriff und schlägt entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vor, die als Festsetzungen in die Satzungsänderung aufgenommen wurden.
Am 20. September entscheidet der Hauptausschuss und am 27. September der Rat über die geplante Satzungsänderung und schlussendlich darüber, ob in Everinghausen künftig neue Häuser gebaut werden können.