Neue Quarantäneregeln

Das Land NRW passt die Quarantäneregeln den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an.

Märkischer Kreis. Mit der neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung gibt es einige Änderungen, die die Quarantäne-Regelungen betreffen. Ein Überblick:

Was gilt für an Corona erkrankte Personen?

Infizierte Personen bleiben unverändert für 14 Tage in Quarantäne. Die Quarantänezeit beginnt zum Zeitpunkt des Abstrichs.

Was gilt für Kontaktpersonen?

Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von Corona-Positiven in NRW werden von nun an mit kürzeren Quarantänezeiten belegt als zuvor. Die Dauer der Quarantäne von Kontaktpersonen endet nun grundsätzlich schon nach zehn statt bisher 14 Tagen. Künftig besteht außerdem die Möglichkeit, sich durch negative Corona-Tests frei zu testen. Entweder: Frühestens am 5. Quarantänetag durch einen PCR-Test oder am 7. Tag mittels eines Bürgertests.

Wohin sende ich mein Testergebnis?

Die entsprechenden Testergebnisse müssen an das Gesundheitsamt per E-Mail (QAusnahme@maerkischer-kreis.de) gesendet werden. Es erfolgt eine schriftliche Aufhebung der Quarantäne. Bis zur schriftlichen Aufhebung besteht die Quarantäne fort.

Sind vollständig geimpfte oder genesene Personen von der Kontaktpersonen-Quarantäneverpflichtung befreit?

Ja. Nachweise sind ebenfalls an QAusnahme@maerkischer-kreis.de zu senden.

Welche Sonderregelungen gelten für Kinder und Jugendliche von allgemeinbildenden Schulen?

Für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen gibt es eine Sonderregelung: Hier ist eine Freitestung am 5. Tag mittels Bürgertestung (statt PCR) möglich, weil die Kinder und Jugendlichen danach in die Reihentestungen der Schulen fallen.

Gilt diese Sonderregelung auch für Kita-Kinder?

Nein. Sie müssen sich an die Regelungen für allgemeine Kontaktpersonen halten (PCR frühestens am 5. Tag oder Bürgertest frühestens am 7. Tag).

Was ist neu bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung in Schulen und Kitas?

In Schulen und Kitas geht nur noch die infizierte Person in Quarantäne. Grundsätzlich werden keine Kontaktpersonen aus den Schulen und Kitas mehr in Quarantäne gesetzt.

In Kitas gibt es grundsätzlich keine Testpflicht, sondern ein Angebot. Ist ein Kind aber als infizierte Person in der Kita gewesen, greift eine 14-tägige Testpflicht für die ganze Gruppe (potenzielle Kontaktpersonen), die drei Testungen pro Woche umfasst. Die Testungen werden von den Eltern durchgeführt und müssen gegenüber der Kita schriftlich bestätigt werden.

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