Neue Corona-Regeln: Das gilt ab 1. Oktober

Der stetige Rückgang der Fallzahlen veranlasst das Land NRW zu vorzeitigen Lockerungen. Die neue Verordnung gilt vorerst bis Ende Oktober.

NRW. Schon ab Freitag, 1. Oktober, gelten in Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regeln und damit einige Einschränkungen weniger.

Das steht in der neuen Schutzverordnung des Landes NRW:

Wegfall der Maskenpflicht im Freien
Das Tragen einer Maske entfällt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen,
an Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Besuchern.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen entfällt die absolute Obergrenze von 25 000 Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird die Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

PCR-Test kann durch Schnelltest ersetzt werden
Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie
In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen zwingend erforderlich. Vielmehr werden die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.

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