Muslimischer Friedhof: Rat muss entscheiden

Muslimischer Friedhof, ja oder nein? Eine Vorentscheidung dürfte am 31. Januar fallen. Dann steht das Thema auf der Tagesordnung im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Meinerzhagen. Einen Beschlussvorschlag hat die Verwaltung nicht unterbreitet.

Meinerzhagen. Den Wunsch nach einem eigenen Friedhof hegt der Moscheeverein in Meinerzhagen schon lange. Seine Mitglieder verweisen darauf, dass sie hier leben und arbeiten. Hier sei ihre Heimat, hier möchten sie auch begraben werden.

In einem umfangreichen Dossier für die Ausschusssitzung weist die Verwaltung auf den rechtlichen Rahmen hin. Danach ist die islamische DITIB-Gemeinde in Meinerzhagen weder eine Gemeinde noch eine Religionsgemeinschaft im „Sinne einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Damit scheide sie als Friedhofsträger aus. Andererseits könnte die Stadt den Betrieb von Friedhöfen an private Rechtsträger „im Wege der Beleihung“ übertragen, „wenn diese den dauerhaften Betrieb sicherstellen können“, heißt es in der Vorlage. Diese Übertragung gilt aber als Ermessenssache.

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Ermessensfrage für die Kommunalpolitiker

Der Rat, der am 7. Februar tagt, steht somit vor der Entscheidung, „ob er einer Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zustimmen möchte oder nicht“. Die Verwaltung verweist dabei auch auf den Städte- und Gemeindebund NRW, der „Privatisierungen im Friedhofsbereich“ nicht empfehle.

Damit gibt es zwar keine Beschlussempfehlung, aus der Vorlage ist aber eine Tendenz erkennbar: Es wird wohl bei dem Wunsch der islamischen Gemeinde nach einem eigenen Friedhof bleiben. Darauf deuten auch Hinweise auf die Konsequenzen für die Stadt hin. Sie müsste u. a. den Friedhof übernehmen und die weitere Unterhaltung sicherstellen, sollte der Aufgabenträger den Friedhof aufgeben.

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Eigenes Grabfeld als Alternative

Eine andere Möglichkeit, den Moscheeverein zu unterstützen, läge darin, auf dem kommunalen Friedhof ein eigenes Grabfeld für Muslime einzurichten oder die kirchlichen Friedhofsträger um eine entsprechende Prüfung zu bitten. – Eine Stellungnahme der muslimischen Gemeinde war zunächst nicht zu bekommen.

Die Stadt Lüdenscheid hatte bereits vor zehn Jahren ihre Satzung geändert. Danach sind Bestattungen nach muslimischen Regeln auf dem Kommunalfriedhof Wehberg möglich. Vielfach werden Verstorbene derzeit in ihre Herkunftsländer überführt und dort beigesetzt. Vor allem Muslime, die hier geboren worden sind, möchten auch hier bestattet werden. Für Schlagzeilen hatte zu Jahresbeginn die Schändung muslimischer Gräber auf dem Friedhof in Iserlohn gesorgt. In der Silvesternacht waren 30 Gräber beschädigt worden. Die Polizei vermutete ein politisches Motiv. 

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