Maskenpflicht in der Innenstadt

Die Stadt Lüdenscheid hat die Maskenpflicht für stark frequentierte Bereiche der Innenstadt angepasst und erneuert. Die Regelung gilt auch für den Wochenmarkt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit Samstag, 15. Januar, bis zunächst einschließlich dem 9. Februar.

Lüdenscheid. Da die Inzidenzwerte hoch sind, weiter rasant steigen und zudem die rasche Ausbreitung der als hochgradig ansteckend eingestuften Corona-Mutation Omikron für eine erhöhte Ansteckungsgefahr sorgt, könnte auch an der frischen Luft ein „besonderes Gefährdungspotential“ bestehen. Zumindest dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, heißt es in der Allgemeinverfügung. Durch das Zusammentreffen von Menschen „mit ungewissem Immunisierungsstatus“ könne sich dieses Risiko zusätzlich erhöhen.

Diese potentiellen Gefahren sieht die Stadtverwaltung Lüdenscheid – auch durch die unmittelbare Nähe zum überregional bekannten und viel besuchten Stern-Center – für folgende Bereiche der Innenstadt. Hier gilt die Masken-Pflicht täglich zwischen 8 und 20 Uhr:

  • Wilhelmstraße: Abschnitt zwischen den Einmündungen Graben- und Altenaer Straße
  • Altenaer Straße: im Bereich der Fußgängerzone (Wilhelmstraße 1 bis zur Zufahrt zum Parkplatz der städtischen Musikschule)
  • Sterngasse

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Auch auf dem Wochenmarkt, mittwochs und samstags auf dem Rathausplatz, ist aus den oben genannten Gründen nun wieder das Tragen einer Maske Pflicht. Auf eine Maske dürfen Menschen nur dann verzichten. wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – wie etwa bei akuten Kreislaufbeschwerden oder für Einnahme von Tabletten, Speisen und Getränken. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten ist. In letzterem Fall muss allerdings ein ärztliches Attest vorgezeigt werden können. Das Rauchen oder „E-Dampfen“ ist in den genannten Bereichen ebenfalls untersagt.

Die zuvor seit Ende November 2021 geltende Maskenpflicht war am Sonntag, 9. Januar, ausgelaufen. Die Stadtverwaltung entschied sich, die neue Corona-Schutzverordnung des Landes abzuwarten. Diese räumt Kommunen erneut die Möglichkeit ein, das Tragen einer Maske „in Außenbereichen für konkret bestimmte Bereiche“ anzuordnen.

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