Lüdenscheid. Die Stadt Lüdenscheid hält wie geplant bis einschließlich 15. Mai an der Maskenpflicht und der 3G-Zugangsbeschränkung in sämtlichen städtischen Einrichtungen der Stadt Lüdenscheid fest. Allerdings gilt ab Montag, 2. Mai, eine Ausnahme: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die 3G-Regelung. Das haben die Mitglieder des städtischen Krisenstabs (SAE) entschieden.
„Damit wollen wir das Regelwerk für Kinder und Jugendliche und insbesondere für außerschulische Lernorte ein Stückweit an die Vorgaben des Landes NRW für Schulen anpassen“, erklärt Lüdenscheids Bürgermeister Sebastian Wagemeyer. Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen ist die Testpflicht an den Schulen zum 8. April ausgelaufen.
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Allerdings bleibt es für alle Minderjährigen sowohl in der Musikschule der Stadt Lüdenscheid als auch in der Volkshochschule dabei, dass das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht ist. Das gilt auch für die Museen, die Stadtbücherei, das Stadtarchiv, das Kulturhaus und das Rathaus. Das begründet Wagemeyer damit, dass die Maskenpflicht „weiterhin ein wichtiges und wirksames Instrument im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus“ sei.
Wie lange die Stadtverwaltung an der Maskenpflicht und den 3G-Zugangsbeschränkungen für städtische Einrichtungen festhalten wird, entscheidet der Krisenstab am 12. Mai. Aktuell macht die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch, was nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW noch bis einschließlich 27. Mai möglich wäre.
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Gemäß Corona-Schutzverordnung bestehen die Masken- und Testpflicht weiterhin generell für folgende Bereiche:
- Krankenhäuser
- Arztpraxen
- Pflegereinrichtungen
- Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte
- Obdachlosenunterkünfte
- Justizeinrichtungen wie Strafvollzugsanstalten
Darüber hinaus müssen weiterhin auch in Bus und Bahn medizinische Masken getragen werden.
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