Laternenumzüge dürfen stattfinden

Die Corona-Pandemie hält an, hat sich aber merklich abgeschwächt. Aus diesem Grund dürfen - anders als im Vorjahr - wieder Laternenumzüge zu Sankt Martin stattfinden. Ein Umzug muss beim Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid angemeldet werden. 

Lüdenscheid. Das erforderliche Formular für die Anmeldung eines Laternenumzugs findet sich im Service-Portal auf der städtischen Homepage. Der schnellste Weg zum Antrag: auf der Startseite oben rechts in der Suchmaske das Wort „Laternenumzug“ eingeben. Dann wird automatisch ein Link mit dem Titel „Verkehrswesen – Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung eines Laternenumzuges“ angezeigt. Dieser führt User direkt zum Anmeldeformular, das als PDF-Dateien heruntergeladen werden kann. Alternativ gelangen Bürgerinnen und Bürger über diesen Link direkt zu dem Antrag, der nach dem Ausfüllen auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehr@luedenscheid.de geschickt werden muss. 

Ein Laternenumzug muss beantragt werden, weil es sich dabei um eine Veranstaltung handelt, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet. Corona-Auflagen müssen nicht beachtet werden. Das Ordnungsamt empfiehlt Veranstaltern und Teilnehmenden allerdings, sicherheitshalber Masken zu tragen und auf die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen zu achten.

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