Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag durch den Fachbereich Gesundheit und Soziales beim Märkischen Kreis. Grundlage ist ein Sockelbetrag und ein Pro-Kopf-Zuschlag für die betreuten Mitglieder. Anträge sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres zu stellen. Informationen über die Voraussetzungen sind auf der Homepage des Märkischen Kreises unter dem Stichpunkt –Selbsthilfegruppe- (-> https://t1p.de/6oy5) und bei Frau Bergmann, Fachbereich 7, Telefon 02351/966-6661, erhältlich.