KPSMU-Ausschuss tagt

Viele wichtige Themen stehen an, wenn sich am Donnerstag, 26. Januar, die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) zu ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr treffen.

Auf der Agenda der öffentlichen Sitzung des Ausschusses: der Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Stadtkern“, eine neue Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten und die Aufstellung einer Innenbereichs-Satzung für die Ortslage Wilkenberg. Außerdem geplant: ein Vortrag zum „Masterplan Radverkehrsnetz MK“. Dieser Masterplan, der seitens des Kreises als übergreifendes Konzept erstellt wurde, wird durch das maßgeblich an seiner Entwicklung beteiligte Kölner Büro VIA vorgestellt. Die Ausschussmitglieder erwarten zu diesem Tagesordnungspunkt umfassende Informationen im Nachgang der Sitzung.

14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Stadtkern“ soll als Empfehlung an den Rat gehen

Bereits im Juni 2020 hatte der Rat der Stadt Meinerzhagen die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Stadtkern“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses im Bereich des heutigen Parkplatzes am Kapellenweg und für die Zulässigkeit von Ladenlokal-Erweiterungen an der Fußgängerzone der Derschlager Straße zu schaffen.

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Außerdem soll durch die Änderung „sichergestellt werden, dass die historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen und ortsbildprägenden baugestalterischen Merkmale erhalten bleiben“. Nachdem die öffentliche Auslegung und die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Behörden erfolgt sind, kann die Satzung nach Empfehlung durch die Ausschussmitglieder im Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Neue Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten

Im Haushaltsplan  2023 sind Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die Förderung von so genannten Stecker-Solargeräten eingestellt. Damit soll ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz in Meinerzhagen geleistet werden – wir berichteten. Starttermin für das Förderprogramm soll der 15. Februar 2023 sein.

Satzungsaufstellung für die Ortslage Wilkenberg

Für die Ortslage Wilkenberg wünscht sich die Verwaltung die Aufstellung einer so genannten Ergänzungs-Satzung und wird dieses Vorhaben im Rahmen der Sitzung erstmals vorstellen: Demnach sollen bisher im Außenbereich gelegene Grundstücke am Rande der Ortslage per Satzung in den Innenbereich, also den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ Wilkenberg einbezogen und damit die Möglichkeit einer Bebauung geschaffen, damit die Ortslage sinnvoll abgerundet werden kann. Es könnten so etwa vier bis fünf neue Baugrundstücke – etwa für den Bau von Einfamilienhäusern – geschaffen werden.

Anlage Ortsteil Wilkenberg

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Darüber hinaus schlägt die Stadtverwaltung vor, in Kombination mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung auch eine „Klarstellungssatzung“ für Wilkenberg aufzustellen, um die Grenzen für den bestehenden „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ festzulegen und so die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich entsprechend den örtlichen Gegebenheiten für eine Beurteilung von Bauvorhaben klarstellend darzustellen.

Im Falle einer Befürwortung der Aufstellung der kombinierten Innenbereichs-Satzung durch den Ausschuss und einer anschließenden positiven Beschlussfassung durch den Rat würde ein Fachplanungsbüro mit dem Satzungsentwurf beauftragt werden.

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