Märkischer Kreis. Die Corona-Schutzverordnung hatte eine Kontaktnachverfolgung vorgegeben: So musste etwa in der Gastronomie nachverfolgt werden können, wer zu Gast war. Das einfachste Werkzeug dafür war und ist die Luca-App. Auch der Märkische Kreis hat bereits seit April vergangenen Jahres auf die digitalen Möglichkeiten der Nachverfolgung gesetzt und stellte eine entsprechende Anbindung an das System des Gesundheitsamtes sicher.
Weil eine Kontaktverfolgung in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr vorgeschrieben ist, hat das Land NRW keine weitergehende Vereinbarung zur Nutzung mit dem Betreiber getroffen. Aus diesem Grund wird zum 31. März auch die Anbindung des Kreisgesundheitsamts aufgehoben. Die Verfügbarkeit der Luca-App entfällt somit zum 1. April. Der Vertrag zwischen dem Märkischen Kreis und den Betreibern der Luca-App lief im Rahmen eines Modellvorhabens. Deshalb war die Nutzung für den Kreis kostenlos.
Der Märkische Kreis empfiehlt weiterhin, die Corona-Warn-App auf freiwilliger Basis zu nutzen. Sie ermöglicht eine schnelle und anonyme Warnung von Kontaktpersonen.
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