Klimaschutz: Neues Konzept für Hohenzollernpark

Klimaschutz in Zeiten des Klimawandels: Der Hohenzollernpark könnte schon in diesem Jahr optisch aufgewertet und zu einem völlig neuen, urbanen Lebensraum umgestaltet werden.

Halver. Wildstauden, ein Insektenhotel, Natursteine. Diese Elemente sollen dem Park neues Leben einhauchen – im wahrsten Sinne des Wortes. Zusätzlich sollen verschiedene Sitzmöbel installiert werden. Mit diesen ersten Ideen konnte die Stadt Halver bereits im vergangenen Jahr den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages überzeugen. Sie hatte sich mit dem Hohenzollernpark für das „Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beworben. Doch den finalen Zuschlag gab’s noch nicht.

Im nächsten Schritt findet am Dienstag, 15. Februar, ein Koordinierungsgespräch statt. Dann muss die Stadt Halver einem Gremium die Pläne für den heimischen Park detaillierter vorstellen. Danach können die Verantwortlichen die ausgearbeiteten Antrags- und Bauunterlagen erstellen. Und erst anhand derer fällt die Entscheidung, ob die Stadt Halver die Fördergelder bekommt. Frühestens könnte somit im Sommer mit der Umgestaltung des Hohenzollernparks begonnen werden.

Falls die Halveraner den Zuschlag nicht bekommen, könne das Projekt aufgrund fehlender Einnahmen vorerst nicht umgesetzt werden, heißt es seitens der Stadt. Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 198.145 Euro ist jedoch gesichert. Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten am Mitttwoch, 2. Februar, für die bauliche Umsetzung.

Ein erster Entwurf: Mit verschiedenen Elementen soll der Hohenzollernpark als urbaner Raum an den Klimawandel angepasst werden. Foto/Skizze: Stadt Halver

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Das Förderprogramm

Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. 

Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ werden im Haushaltsjahr 2021 bewilligt und stehen in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung. 

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

(Quelle: www.bbsr.bund.de)

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