Die Corona-Pandemie führte insbesondere im ersten Halbjahr 2021 zu zahllosen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Unter anderem wurde auch der Betreuungsumfang in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege reduziert. Vor diesem Hintergrund einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen darauf, Eltern drei Monatsbeiträge zu erstattet – unabhängig davon, ob Kinder zwischendurch in einer Einrichtung betreut worden waren oder nicht. Im Sommer verständigten sich beide Seiten darauf, Eltern die Gebühren für einen weiteren halben Monat zu erstatten.
„Die Eltern müssen nichts unternehmen. Das Geld wird automatisch und voraussichtlich Anfang nächster Woche auf ihrem Konto eingehen“, erklärt der Fachdienst Jugendamt – Kindertageseinrichtungen der Stadt Lüdenscheid. Ob auch das Essensgeld zu 50 Prozent erstattet wird, wird derzeit noch geklärt. Bei den drei Monaten, die bislang beitragsfrei waren, war das jeweils der Fall.
Die Erstattung der Gebühren für den halben Monat März kostet die Stadt rund 80.000 Euro. Die Hälfte dieser Kosten übernimmt – wie bisher auch – die Landesregierung. Die Kommunalpolitik muss nicht mehr zustimmen, weil der Haupt- und Finanzausschuss im Januar einen sogenannten Vorratsbeschluss gefasst hat. Dieser sieht vor, dass die Elternbeiträge in Lüdenscheid erstattet werden, wenn sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände entsprechend geeinigt haben.