Investor plant 20 Hektar Freiflächenphotovoltaik in Kotten

Ein Investor beabsichtigt in Halver-Kotten die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage von rund 20 Hektar. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans beschäftigt sich am Mittwochabend, 8. Februar, der Ausschuss für Planung und Umwelt. Die Verwaltung rät, den Antrag für die Anlage mit dem klangvollen Namen "Sonnenfarm Hannah" abzulehnen. Den Grund dafür sieht sie in den Vorgaben der überörtlichen Planungen. Von Freiflächenphotovoltaik abrücken möchte sie aber dennoch nicht.

Freiflächenphotovoltaikanlagen können gemeinsam mit Photovoltaik-Dachanlagen und Windenergieanlagen künftig das Rückgrat der heimischen Stromproduktion darstellen, ist sich die Stadtverwaltung in Halver sicher.

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Aus diesem Grund steige auch bei ihr das Interesse. „Die Anlagen produzieren Strom aus erneuerbaren Energien und können damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz liefern und unterstützen nachhaltig die Ziele des durch den Rat der Stadt Halver beschlossenen Klimaschutzkonzeptes“, heißt es seitens der Verwaltung in einer Vorlage zum Bau- und Planungsausschuss am Mittwoch, 8. Februar.

Bereits Anfang November hatte ein Gespräch mit einem namentlich nicht erwähnten Investor stattgefunden. Dieser beabsichtigt, eine Freiflächenphotovoltaikanlage von bis zu 20 Hektar im Bereich Halver-Kotten zu errichten und bittet nun um die dafür notwendige Aufstellung eines Bebauungsplans.

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Da der Bereich im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, wäre auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, informiert Bauamtsmitarbeiter Peter Kaczor und fügt hinzu, dass Solarenergieanlagen ab zehn Hektar nur dort zugelassen sind, wo sie mit den Festsetzungen der Regionalplanung vereinbar sind.

Bauleitplanung „nicht zielführend“

Der vom Investor ausgewählte Bereich in Kotten ist im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich dargestellt. „Die Freiraumfunktion ist der Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung“, führt Kaczor weiter aus. Und: „Soweit für den Ausbau der erneuerbaren Energien die Inanspruchnahme von Freiraum notwendig wird, sind zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutz- und Schutzfunktionen immer auch die Belange des Freiraumschutzes und das Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bei der Festlegung entsprechender Standorte zu berücksichtigen.“

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Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung eine Bauleitplanung zurzeit „hier nicht als zielführend“ an und rät dem Gremium daher, den Bebauungsplan abzulehnen.

Dennoch: Von der Projektliste streichen möchte die Verwaltung Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht und rät daher, die Potenzialbereiche im gesamten Bereich von Halver in einer Studie zu untersuchen. Anbieten würden sich Standorte, die bereits durch eine frühere bauliche Nutzung geprägt seien. Ebenso kämen Halden und Deponien aufgrund ihrer exponierten Lage zur Nutzung von Solarenergie, zum Anbau nachwachsender Rohstoffe oder als Standorte für die Windenergieerzeugung in Betracht. Eine Initiative eines Investors sei bereits im Bereich Susannenhöhe angestrebt aber nicht weitergeführt worden.

Die Studie, so hofft es die Stadtverwaltung, solle helfen, einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und möglichen Standorte zu ermitteln. Eine Studie könne zudem helfen, bestehende Interessen in „aussichtsreiche, aber zugleich auch möglichst konfliktarme Bereiche zu lenken“ und Hintergrundinformationen „zu diesem hochaktuellen Planungsthema mit Blick auch auf etwaige regionalplanerische Handlungsoptionen liefern.“

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