„Im Wiesental“: Entscheidung vertagt

Die Satzung über Anlieger-Beiträge steht weiter aus.

Wenn der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Lüdenscheid (BVA) am Mittwoch, 18. Mai, zusammenkommt, wird auf der Tagesordnung kurzfristig ein Punkt fehlen: Die Entscheidung darüber, ob eine Satzung über Anlieger-Beiträge für die Erschließung des oberen Teilstücks der Straße „Im Wiesental“ beschlossen wird, wird zunächst verschoben – und zwar auf unbestimmte Zeit. Das hat die Verwaltungsspitze der Stadt Lüdenscheid am Dienstag, 17. Mai, entschieden.

„In der jetzigen Situation eine Beitragserhebung durchzuführen, wäre unter Umständen verfrüht“, erklären Bürgermeister Sebastian Wagemeyer und Martin Bärwolf, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen. Schließlich seien die Anlieger des ausgebauten Teilstücks von „Im Wiesental“ angesichts der Vollsperrung der nahegelegenen A45 bei Lüdenscheid bereits seit einigen Monaten, aber auch auf lange Sicht Belastungen und einer ungewissen Situation ausgesetzt.

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Im November 2015 wurde der Abschnitt der Straße „Im Wiesental“ bautechnisch erschlossen, der zwischen Heedfelder Landstraße und Freisenbergstraße bis zum Kreuzungsbereich Römerweg liegt. Gemäß §127 ff des Baugesetzbuches ist die Stadt dazu verpflichtet, 90 Prozent der Kosten „auf die von der Straße erschlossenen Grundstücke zu verteilen und die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen“, heißt es in der Sitzungsvorlage des BVA. Es geht um Gesamtkosten in Höhe von rund 110 000 Euro.

Allerdings wurde auf dem Straßenstück nur auf einer Seite ein Gehweg gebaut. Deswegen sind nun laut Vorlage zwei formale Schritte nötig, um die Kosten wie vorgeschrieben überhaupt umlegen zu können: der Erlass einer sogenannten „Teileinrichtungssatzung“ sowie einer satzungsgemäßen Regelung über die Bildung eines Ausbau- und Abrechnungsabschnittes“.

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Nach der Landtagswahl will die Stadtverwaltung zunächst auch abwarten, wie sich die neue NRW-Regierung zusammensetzt. Aber: Stand jetzt soll ein Landesgesetz beschlossen werden, wonach die Gebühren für die Ersterschließung von Straßen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erhoben werden müssen. Damit hätte die Stadt Lüdenscheid für den oberen Abschnitt von „Im Wiesental“ nur noch rund dreieinhalb Jahre Zeit.

So oder so: Aktuell sei die „Abrechnung ohnehin Pflicht“, so Bärwolf. „Dass das generell ein unangenehmes, weil teures Thema ist, wissen wir. Deswegen haben wir den Gehweg auf dieser normalerweise wenig befahrenen Straße auch nur auf einer Seite anlegen lassen.“ Bürgermeister Sebastian Wagemeyer ergänzt: „Wir wollen zunächst abwarten und werden die Betroffenen auf dem Laufenden halten. Sollte es Probleme mit den Fristen geben, werden wir uns mit den übergeordneten Behörden in Verbindung setzen.“

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