Damit sollen in Ergänzung bzw. Aufstockung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Soforthilfe die ersten finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, gemildert werden.
Die Antragsfrist wurde bis zum 31.08.2021 verlängert. Im September wird ein Gremium über die endgültige Verteilung der Mittel entschieden.
RICHTLINIE UND ANTRAG
- Richtlinie Weiterleitung SpendenDie Richtlinie enthält Angaben zu den Voraussetzungen für die Gewährung, den Umfang und die Höhe sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren.
- Antrag auf Weiterleitung von SpendenDer Antrag auf Weiterleitung einer Spende kann ab sofort bis zum 31.08.2021 bei der Gemeinde Schalksmühle mittels diesem Vordruck gestellt werden.
WIE UND WO REICHEN SIE DEN ANTRAG EIN?
Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis zum 31.08.2021 wie folgt ein:
- schriftlich bei der Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle oder
- eingescannt per E-Mail an post@schalksmuehle.de
RÜCKFRAGEN?
Bei Fragen in Zusammenhang mit der Weiterleitung von Spenden:
- Vorzimmer des Bürgermeisters
Telefon: 02355 / 84202
post@schalksmuehle.de
