Das erste ökologische Wohngebiet in Halver – mit den Baugebieten Herksiepe und Schillerstein wollten Stadtverwaltung und Politik neue Wege beschreiten in Sachen Wohngebietsausweisung. Einen Strich durch die Planungen machte nun die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde. In einem Brief des Regierungspräsidenten heißt es, der Einleitungsbeschluss nach Paragraph 13b BauGB im Jahr 2021 sei rechtswidrig. Das erfuhr die Öffentlichkeit in Form des Halveraner Ratsgremiums am Montagabend, 12. Dezember.
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Michael Brosch verwies in seiner Haushaltsrede auf den Brief aus Arnsberg, mit dem Aspekt, Erträge aus dem Verkauf von Baugrundstücken seien damit im kommenden Jahr nicht zu erwarten. Was genau die Bezirksregierung bemängelt, erfuhren die Ratsmitglieder an diesem Abend aber nicht, lediglich den Hinweis, man wolle das Dokument alsbald nachliefern, obwohl man davon ausgehe, dass man dies schon längst getan habe. Das verneinte das Gremium einstimmig. Wann das Schreiben in der Stadtverwaltung eingetroffen sei, wollte Dr. Sabine Wallmann (UWG) dann noch wissen. „Vor zwei oder drei Wochen“, antwortete Michael Brosch.
„Das Verfahren ist politisch motiviert“
Am darauffolgenden Dienstag, 13. Dezember, erreichte am Nachmittag schließlich die Ratsmitglieder das Schreiben, weitergeleitet aus dem Rathaus. LokalDirekt erhielt das Dokument auf Anfrage von Kämmerer Simon Thienel – allerdings ohne Vermerk auf das bereits in der Ratssitzung öffentlich angeforderte Eingangsdatum. Auch auf telefonische Nachfrage hieß es sowohl aus dem Rathaus, als auch von Simon Thienel, ein Beleg des Eingangszeitpunkts sei „nicht so einfach zu beschaffen“. Sowas wisse „so ohne Weiteres niemand“. Aus dem Kopf heraus meine sich Simon Thienel erinnern zu können, das Schreiben sei „im November“ auf der Tagesordnung gelandet.
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Erst die Weiterleitung des Schreibens an LokalDirekt durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden Sascha Gerhardt zeigt eindeutig: Der Brief des Regierungspräsidenten zu den geplanten Baugebieten Herksiepe und Schillerstein erreichte bereits am 12. September (Herksiepe) beziehungsweise am 16. September (Schillerstein) die Halveraner Stadtverwaltung – Eingangsstempel inklusive. Warum Simon Thienel diesen Stempel auf Anfrage am selben Tag nicht finden konnte und warum sich das Erinnerungsvermögen von Brosch und Thienel so weit von den Tatsachen unterscheidet, bleibt unbeantwortet.
Ungeklärt bleibt zu diesem Zeitpunkt auch die Frage, ob hinter den offenbar abweichenden Datumsangaben ein Versehen oder gar Vorsatz steckt. Dazu Sascha Gerhardt: „Ich glaube, dass dieses ganze Verfahren politisch motiviert ist.“ Gerhardt halte es für wahrscheinlich, dass seitens des Bürgermeisters kein großes Interesse daran bestehe, das geplante Wohngebiet final zu bearbeiten.
Ausgaben in Höhe von einer Million Euro
Bereits in der Ratssitzung am Montag hatte Martina Hesse (CDU) bemängelt: „Ich vermisse spürbares Engagement der Verwaltung, die Entscheidung der Bezirksregierung nicht einfach so hinzunehmen. Ich meine, wir erfahren hier in einem Nebensatz von diesem Schreiben.“ Es seien, so Hesse, schon eine Million Euro für die Grundstückskäufe ausgegeben worden. „In unserer finanziellen Situation können wir das nicht so hinnehmen.“
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Brosch entgegnete, er und Simon Thienel führen am 19. Dezember nach Arnsberg, um Gespräche zu führen. Sascha Gerhardt, FDP, erbat daraufhin „unmittelbar Infos über dieses Gespräch“. Zudem wollte der Liberale wissen, ob seitens der Stadt die Bereitschaft bestünde, die Interessen vor Gericht zu verteidigen. Brosch wiederum antwortete, dass man an diesem Punkt noch nicht angelangt sei.
Uwe Leinung (Grüne) machte einmal mehr seinem Ärger Luft, dass das Schreiben aus Arnsberg bis dato keinem Ratsmitglied vorliege. „Ich sehe es langsam so, dass unsere Planungshoheit ausgehöhlt wird.“ Gerade der Grünen-Fraktion sei es schwer gefallen, sich für dieses Gebiet zu entscheiden. „Nehmen Sie das mal mit nach Arnsberg!“
Völlig in den Hintergrund gerät bei alledem die Begründung seitens der Bezirksregierung, warum überhaupt der Einleitungsbeschluss nach Paragraph 13b BauGB im Jahr 2021 rechtswidrig war.
Bericht folgt.
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