Schalksmühle. Die Haushaltsrede von Bürgermeister Jörg Schönenberg veröffentlichen wir nachfolgend im Wortlaut:
Nach Beratung in den Fachausschüssen soll der Haushaltsplan 2022 durch den Gemeinderat am 7. März 2022 beschlossen werden. Diese späte Einbringung des Haushaltsplanentwurfes steht auch im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe bzw. mit dem Starkregenereignis vom 14./15. Juli 2021. Dabei ist mir bewusst, dass die Gemeinde Schalksmühle nicht die Voraussetzungen der zweiten Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des Wiederaufbaus nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 erfüllt. Wir müssen kein HSK aufstellen, es tritt keine bilanzielle Überschuldung ein und auch die Ziele eines bestehenden HSK sind nicht gefährdet, weil Schalksmühle bisher überhaupt kein HSK aufstellen musste. Trotzdem hat die Katastrophe die Arbeitsabläufe in der Gemeindeverwaltung stark beeinträchtigt, so dass eine schnellere Entwurfserstellung nahezu unmöglich wurde. Bei der Anzeige der beschlossenen Haushaltssatzung an die Kommunalaufsicht werde ich darauf hinweisen mit dem Ziel, die Fristverlängerung bis 1. April 2022 ebenfalls anerkannt zu bekommen.
Auch in diesem Jahr zeigt sich, dass eine späte Beratung des Haushaltes den Vorteil mit sich bringt, dass die aktuelle Ent- wicklung der Steuererträge in die Beschlussfassung einbezogen werden kann. Während wir Mitte 2021 noch bei einem Ge- werbesteuersaldo von 12,5 Millionen Euro lagen, hat sich dieser Saldo aktuell auf mehr als 17 Millionen Euro erhöht. Bedenken Sie aber bitte, dass mehr als 60 Prozent dieser Mehrerträge an das Land über die Gewerbesteuerumlage und insbesondere an den Märkischen Kreis über die allgemeine und die differenzierte Kreisumlage abzuführen sind.
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Letztlich liegt mir auch die Regionalisierung der Steuerschätzung für den Monat November 2021 erst seit dem 8. Dezember 2021 per Schnellbrief des kommunalen Spitzenverbandes vor. Diese Regionalisierung führt zu einer Stabilisierung der im Haushaltsplanentwurf 2022 enthaltenen Steueransätze.
Eine Gewerbesteuerausgleichszahlung des Landes aufgrund möglicher Ausfälle aufgrund der Corona-Krise ist – anders als in 2020 – nach meinem Kenntnisstand für 2021 nicht vorgesehen. Für Schalksmühle wäre Sie wahrscheinlich auch nicht erforderlich.
Gleichzeitig plane ich auch nicht, von Möglichkeiten nach dem NKF-Corona-Isolierungsgesetz Gebrauch zu machen, da dies Belastungen nur auf die kommende Generation verschiebt und in Schalksmühle nach meiner Einschätzung zu einem verzerrten Bild führen würde.
Der Vergleich zwischen Planung und Ergebnis in den Jahren 2009 bis 2020 liefert ein differenziertes Bild. Die mittelständische Schalksmühler Wirtschaft hat sicherlich in einigen guten Jahren zu spürbaren Mehrerträgen beigetragen. Allerdings haben wirtschaftliche Talfahrten auch dazu geführt, dass die Ergebnisse weit unter den Planungsansätzen lagen.
Auch der Vergleich von Planung und Ergebnis in den Jahresab- schlüssen zeigt ein ähnliches Bild. Dabei haben die positiven Ergebnisse seit 2016 dazu geführt, dass die Ausgleichsrücklage zum 31. Dezember 2020 auf mehr als 11 Millionen Euro angewachsen ist. Insgesamt hat sich seit dem NKF-Start am 1. Januar 2007 dieser Teil des Eigenkapitals aber nur um ca. 3,5 Millionen Euro erhöht. Nachdem in den Jahren 2017 – 2020 das jährliche Defizit in den Haushaltsplänen jeweils niedriger als 1 Million Euro war, hat es sich seit 2021 leider wieder deutlich erhöht.
Nach den aktuellen Hochrechnungen können wir aber für das laufende Haushaltsjahr davon ausgehen, dass sich das Eigenkapital weiter erhöht. Allerdings werde ich – wie schon im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 – von der Möglichkeit Gebrauch machen, für zukünftige Mehraufwendungen bei den Kreisumlagen eine entsprechende Rückstellung zu bilden, die natürlich das Jahresergebnis 2021 schmälert.
Da der Vorbericht zum Haushaltsplan alle wichtigen Ertrags- und Aufwandsarten darstellt und gerade bei den wichtigsten Aufwandsansätzen der Kreisumlage umfangreiche Darstellungen enthält, erspare ich mir, diese Dinge aus dem Planentwurf hier alle nochmals in empirischer Breite aufzuführen.
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Die differenzierte Kreisumlage für 2022 ist gegenüber dem Vorjahr nochmals angestiegen; der entsprechende Hebesatz macht seit 2021 mehr als 50 Prozent des allgemeinen Umlagesatzes aus. Langfristig wird diese Thematik, die sicherlich ihre Ursache in manchen gesellschaftspolitischen Bereichen hat, zu ei- ner deutlichen Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führen.
In seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 hat der Kreistag, den in unserem Haushaltsentwurf enthaltenen Hebesatz von 38,76 Prozent für die allgemeine Kreisumlage bestätigt; der Ansatz für die differenzierte Jugendamtsumlage wurde nur marginal von 21,96 Prozent auf 21,95 Prozent reduziert.
Die Kanalnetzübernahme durch den Ruhrverband ist endgültig abgerechnet. Neben der Stärkung der gemeindlichen Liquidität ermöglicht das mit der Politik abgestimmte Modell zumindest mittelfristige Verbesserungen für den kommunalen Haushalt. Die fragwürdige Zinspolitik der EZB führt leider zu Belastungen von Kommunen mit guter Liquiditätslage. Trotz steigender Inflation sind bisher keine Zins-Maßnahmen erkennbar, um der steigenden Geldentwertung zu begegnen. Viele Ökonomen fordern deshalb ein entschlosseneres Handeln der EZB und das heißt „Zinserhöhung“!
Letztlich führen die heute vom Gemeinderat beschlossenen neuen Gebührensätze in der Summe zu einer Entlastung für die Schalksmühlerinnen und Schalksmühler. Durch die genannte Kanalnetzübernahme und die im April 2021 erfolgte Durchleuchtung der gemeindlichen Abfallbeseitigung durch den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt- und Kli- maschutz erhoffe ich mir auch für die Zukunft eine langfristige Festigung der Grundbesitzabgaben auf relativ niedrigem Niveau im Vergleich zu den Nachbarkommunen. Interkommunale Vergleiche bestätigen diese Aussage Jahr für Jahr. Voraussetzung für ein niedriges Gebührenniveau ist, dass sich die Kalkulationsgrundlagen nicht ändern (z. B. durch einen Wirtschaftseinbruch).
Mein Ziel als Bürgermeister sind stabile Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Dabei hat es die gute wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht, die Erhöhung der Hebesätze aus dem Jahr 2015 in 3 Schritten in den Haushaltsjahren 2018, 2019 und 2020 zum großen Teil wieder zurückzunehmen. Bitte bedenken Sie dabei, dass sich seitdem auch die Auf- wandsseite erheblich verändert hat. Zusätzliche Aufwendungen für die Verschönerung des Ortsbildes und im sozialen, kulturellen sowie im Sport- und Bildungsbereich wurden seitdem im Haushaltsplan fest verankert. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Veränderungen der genannten Hebesätze (insbesondere bei Anhebungen) einen sehr sensiblen Bereich darstellen, und in der Regel viele Diskussionen nach sich ziehen. Allein aus diesem Grund plädiere ich für eine Stabilität der Hebesätze über mehrere Jahre.
Hinzu kommt, dass das Land NRW den fiktiven Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2022 von 443 Prozent auf 479 Prozent erhöht hat. Daher zahlen wir hier Kreisumlage für fiktive Steuererträge, die wir tatsächlich gar nicht haben. Aus Gründen der Fairness will ich dabei nicht unerwähnt lassen, dass gleichzeitig der fiktive Hebesatz für die Gewerbesteuer von 418 % auf 414 % sinkt. Den Fraktionen liegen aktuelle Übersichten dazu vor.
Im Übrigen zeigt der kreisweite Vergleich, dass nur die Stadt Halver niedrigere Hebesätze als Schalksmühle hat. Die Ausfälle bei der Grundsteuer B kompensiert die Stadt Halver aber durch hohe Entwässerungsgebühren und zusätzliche Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst. Insgesamt zahlt der Durchschnittshaushalt in Schalksmühle deutlich weniger als in den Nachbarkommunen. Weitere Einzelheiten können den Vergleichsberechnungen auf unserer Homepage entnommen werden.
Letztlich dürfen wir auch nicht ausschließen, dass die Corona-Krise auch für die wirtschaftliche Entwicklung der mittelständischen Betriebe in Schalksmühle ein Risiko darstellt. Die Lieferengpässe auf dem Weltmarkt wirken sich immer stärker aus, so ist z. B. die Autoindustrie enorm betroffen. Glücklicherweise beeinflusst diese Tatsache die Gesamtsumme der Gewerbesteuererträge in Schalksmühle bisher nicht. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern. Außerdem müssen wir aufgrund der Schäden an der Rahmedetalbrücke und der damit verbundenen Sperrung der A45 mit massiven negativen Auswirkungen für die Region rechnen.
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Trotz der Corona-Krise mit den vielen Einschränkungen sowie der Beseitigung noch vieler Schäden aufgrund des Hochwassers bzw. des Starkregenereignisses im Juli 2021 und der Sanierung der Klassenräume an der Primusschule nach der Brandstiftung im Oktober 2021 planen wir wie bereits im Vorjahr auch in 2022 wichtige Projekte zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Folgende Beispiele verdeutlichen dies:
- Modernisierung Sporthalle Löh (u.a. Sanierung der Umkleideräume, Sanitärbereiche, Sanitätsraum, Beleuchtung und Hallenlüftung)
- Dritte Orte „Projekt Kreuzkirche“ (Ertüchtigung der Kreuzkirche für den Kulturbetrieb sowie weitere Qualifi- zierung des Gesamtprojektes im Zuge der Städtebauför- derung)
- Breitbandausbau (Fortführung)
- Ausbau OGS (Konzept zum Ausbau der GrundschuleSpormecke erstellen)
- BHKW Löh (Ersatzbeschaffung)
- Erweiterung Kita Dahlerbrück (Fertigstellung 2022)
- Neubau Brücken Brenscheid und Ölmühle
- Barrierefreier Umbau Haltestellen (Ausführungsplanung)
- Ortskern (Aufzug Bahnhofstraße)
- Grunderwerb für neue Wohnbau- und Gewerbeflächen-entwicklungen sowie Erwerb wichtiger Liegenschaften fürdie Gemeindeentwicklung
- Umsetzung Klimaschutzkonzept (verschiedene Maßnah-men)
- Umsetzung Verkehrsentwicklungsplan (vorrangig Geh- und Radwege)
- Asenbach (Erneuerung der Bachverrohrung in offener Bauweise und Sanierung der Straße in verschiedenen Teil- abschnitten)
In der Vergangenheit haben wir mit einer knappen Mitarbeiterdecke gearbeitet, um die Personalaufwendungen zu be- grenzen. Daher möchte ich es nicht versäumen, allen Mitarbeiter/innen aus unserer Verwaltung, die durch hohen Einsatz dafür gesorgt haben, dass wir stets wirtschaftlich gearbeitet haben, meinen Dank und meinen Respekt auszusprechen. Für die Zukunft zeigt sich aber, dass hier eine Trendwende notwendig wird, um den vielen zusätzlichen Ansprüchen und Erwartungen gerecht werden zu können. Diese Entwicklung wird in der Personalkostenplanung berücksichtigt.
Auch der Vergleich der Finanzplanung 2022 im Haushaltsplan 2021 zu den aktuellen Ansätzen im Haushaltsplanentwurf 2022 führt zu interessanten Ergebnissen. Die Tabelle zeigt folgendes Bild:
Die Steuererträge werden durch die erhöhten Ansätze für die Kreisumlagen vollständig aufgezehrt. Die Bemessungsgrund- lage für die Kreisumlage 2022 ist massiv angestiegen.
Zu den gestiegenen Personalkosten habe ich bereits Stellung genommen; bei den Versorgungsaufwendungen sind zusätzliche Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen kalkuliert. Die Verbesserungen durch den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen beruhen auf der Tatsache, dass viele der zugrundeliegenden Beseitigungen der Schäden aufgrund der Hochwasserkatastrophe bzw. des Starkregenereignisses bereits in 2021 abgewickelt werden, während die dafür zugesagten Landesmittel erst in 2022 eingerechnet sind. Die Verschlechterungen ergeben sich eindeutig im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und beruhen sicherlich auch auf Verschiebungen von Maßnahmen (z.B. Sanierung Sporthalle Löh).
Ein Dankeschön sage ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses, die mit der zügigen Erstellung der Mittel- anforderungen für diesen Haushaltsplanentwurf dazu beige-tragen haben, Ihnen heute einen aussagekräftigen Planent- wurf vorlegen zu können.
Fazit:
Im Hinblick auf die Höhe der Ausgleichsrücklage scheint ein Haushaltsplanentwurf mit einem Defizit von rund 2,6 Millionen Euro vertretbar; wir sollten aber das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes keinesfalls auf Dauer aus den Augen verlieren! Ich bitte Sie daher, den Haushaltsplanentwurf 2022 zur Beratung in die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der endgültigen Fassung an den Hauptausschuss zu verweisen.
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