Merke: Der Weg zu einer Fahrerlaubnis führt über eine Führerscheinprüfung, die aus zwei Teilen besteht – einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Das war einem 32-jährigen Halveraner offenbar so nicht bewusst. Zumindest setzte er sich mit einer bestandenen theoretischen Prüfung hinters Steuer seines Pkw, obwohl die praktische noch ausstand.
Prompt ging er am Montag, 30. Januar, auf der Südstraße einer Polizeistreife ins Netz. Auf Nachfrage konnte er den Beamten aus Halver keinen gültigen Führerschein vorzeigen, gab an, dass er erst einen „Teil des Führerscheins“ habe. Er habe gedacht, dass er trotzdem fahren dürfe.
Dieser Irrglaube führt nun zu einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrt musste er beenden und das Führen von Fahrzeugen, für die er einen Führerschein benötigt, wurde ihm grundsätzlich untersagt, teilt die Polizei mit.