Halteverbot verbessert Befahrbarkeit

An der Schulstraße und „Am Ravenshagen“ fallen in Kürze notgedrungen Parkflächen weg: Ein absolutes Halteverbot, jeweils gegenüber einer Einmündung vorgesehen, soll die ungehinderte Befahrbarkeit der Straßen gewährleisten – insbesondere für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge.

Das absolute Halteverbot ist konkret für folgende Bereiche geplant:

  • Am Ravenshagen 1 bis 1a
  • Schulstraße 72 bis 74 (auf der gegenüberliegenden Seite)

Auf Bitte mehrerer Anwohner machten sich Mitarbeiter des Fachdienstes Verkehrsplanung und -lenkung jetzt vor Ort ein Bild von der Verkehrssituation. Ergebnis: Sowohl im Bereich der Einmündung zur Stichstraße „Am Ravershagen“ als auch im Kreuzungsbereich „Am Ravenshagen“/Schulstraße erschweren geparkte Fahrzeuge das Einbiegen. Das absolute Halteverbot soll nun an beiden Stellen Abhilfe schaffen und mehr Platz zum Rangieren bieten .

Betroffene Anlieger, die Fragen und Anmerkungen zu der neuen Regelung haben, können sich telefonisch unter 02351/171633 sowie per E-Mail an Melanie Cappelletti vom Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung wenden.

[[ad-placeholder]]