Plettenberg/Halver. Zur Schussabgabe nach einem Raubüberfall in Plettenberg hat die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungsergebnisse zugänglich gemacht. Mit großem Interesse wird dabei die Antwort auf die Frage erwartet, ob die Seitenscheibe eines Streifenwagens tatsächlich durch Kugeln aus der Polizeiwaffe zerstört worden ist.
Inzwischen steht fest: Die Spekulationen trafen tatsächlich zu. Der Beamte hat in der Tat durch die geschlossene Scheibe geschossen. Dies wird aber nach Erläuterungen von Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli wohl etwas überbewertet: „Die zerstörte Scheibe selbst spielt in dem Verfahren keine nennenswerte Rolle“, so der Pressesprecher der Hagener Staatsanwaltschaft. Etwas lakonisch konterte er: „Hätte er zunächst die Scheibe runterlassen sollen?“
Der Beamte, der am Steuer saß, hatte zwei Schüsse auf den Tatverdächtigen abgegeben und diesen in den Oberkörper getroffen. Der zweite Polizist war auf der Beifahrerseite zu diesem Zeitpunkt bereits ausgestiegen und sprach mit dem aus Halver stammenden Tatverdächtigen.
Der hatte, wie die Ermittlungen inzwischen ergaben, keine scharfe Waffe in der Hand, sondern eine deutlich weniger gefährlichere Gaspistole. Ob die Beamten eine reale Chance hatten, diesen Umstand zu erkennen, hat die Ermittlungsbehörde nicht verraten. Auch die Frage, welche Zeitspanne zwischen dem Anhalten des Streifenwagens und den Schüssen verging, hat Dr. Pauli nicht beantwortet.
Letztlich ist der Fall ein dramatisches Beispiel für die Gefahren, die der Gebrauch von Schusswaffen bergen kann. Situationen können unnötig eskalieren, eine mitunter unvermeidbare Verwechselung von Gaspistolen mit einer scharfen Waffe kann lebensgefährliche Folgen haben.
Aus gutem Grund sind Polizei und Staatsanwaltschaft sehr verschwiegen bei der Aussage, ob es sich bei dem Angeschossenen denn nun um den Täter handele, der kurz zuvor einen Dönerimbiss überfallen hatte. Hier verweist Dr. Pauli auf die Unschuldsvermutung. Ob inzwischen ein Geständnis des Tatverdächtigen vorliegt, wurde nicht kommentiert.
Genauso wenig ist abschließend geklärt, ob der Schusswaffengebrauch durch die Polizei als verhältnismäßig eingestuft wird. Es deutet einiges daraufhin.
Der 19-jährige Halveraner befindet sich nicht mehr in Lebensgefahr und wurde mittlerweile ins Justizkrankenhaus nach Fröndenberg verlegt.