Trinkwasser-Sparmaßnahmen bergen Gesundheitsrisiken

Laut Gesundheitsamt des Märkischen Kreises seien nicht alle Energiesparmaßnahmen gut für die Qualität des Trinkwassers. Einige Sparmaßnahmen könnten sogar die Gesundheit gefährden.

Infolge der aktuellen Diskussionen über Energiesparmaßnahmen prüfen viele Immobilienbesitzer, inwieweit in ihren Gebäuden in zumutbarem Umfang Energie eingespart werden kann. Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises gibt Informationen zu Energiesparmaßnahmen bei der Trinkwasserversorgung, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Denn: Werden die Anlagen zur Trinkwassererwärmung nicht fachgerecht betrieben, können sich in den Trinkwasserleitungen krankmachende Keime wie Legionellen bilden. Diese Bakterien können sich bei günstigen Temperaturen bis zu gesundheitsbedrohlichen Konzentrationen vermehren.

[[ad-placeholder]]

Gesundheitsgefahr: Legionellen im Trinkwasser

Im Kaltwasser vermehren sich Legionellen bei Temperaturen unter 20 Grad Celsius nicht besonders schnell. Ideale Bedingungen für die Vermehrung liegen bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad vor. Bei Wassertemperaturen ab 55 Grad beginnt das Absterben und ab 60 Grad erfolgt sogar ein relativ schnelles Absterben der Legionellen.

Werden Legionellen in größerer Anzahl über Aerosole eingeatmet – etwa beim Duschen – kann das bereits nach zwei bis zehn Tagen zu einer schweren Legionellose mit Lungenentzündung („Legionärskrankheit“) und möglicher Todesfolge führen. Die leichtere Form der Legionellose ohne Lungenentzündung („Pontiac-Fieber“) mit einem grippeähnlichen Verlauf kann nach fünf bis 66 Stunden auftreten.

2019 wurden in Deutschland 1.548 bestätigte Legionellosen gemeldet. Es werden jedoch nicht alle Erkrankungen erkannt, insbesondere bei leichterer Symptomatik, so dass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.

[[ad-placeholder]]

Temperatursenkung nicht leichtfertig vornehmen

Oft wurden die Kesseltemperaturen in der Vergangenheit absichtlich hochgeregelt, weil wegen auftretender Probleme in der Wärmeverteilung unzulässige Temperaturverluste an den entlegenen Entnahmestellen bestanden. Bevor die Temperatur abgesenkt wird, sollte die Anlage in Hinsicht auf Wärmeverlust, Rohrleitungsdämmung, Hydraulik sowie hydraulischer Abgleich von einem Fachunternehmen bewertet werden. Von einer Temperaturabsenkung ohne diese differenzierte Betrachtung des Gesamtsystems wird abgeraten.

[[ad-placeholder]]

60 Grad als Mindesttemperatur – wichtige Hinweise

Das Gesundheitsamt rät bei Ein- und Zwei-Familienhäuser davon ab, die Trinkwasser-Erwärmer am Speicheraustritt auf eine Temperatur von 69 Grad abzusenken. Bei größeren Wassererwärmungsanlagen (sogenannte Großanlagen ab Drei-Familienhäusern und größere Einrichtungen/Gebäude) ist eine Absenkung des Trinkwasserspeichers auf unter 60 Grad nicht zulässig. Die einschlägigen Regeln der Technik im Trinkwasserbereich müssen hier angewendet werden:

a) Das Wasser am Warmwasseraustritt des Trinkwasser-Erwärmers der Hausinstallationsanlage (Warmwasser-Zirkulationsvorlauf) muss bei Großanlagen stets eine Temperatur von mindestens 60 Grad herrschen. Kurzzeitige Absenkungen im Minutenbereich dieser Temperatur sind tolerierbar, systematische Unterschreitungen aber nicht akzeptabel.

b) Die Trinkwassererwärmungsanlagen müssen so eingestellt sein, dass eine Temperatur von 55 Grad an jeder Entnahmestelle vor der eventuell eingebauten Temperaturbegrenzung nicht unterschritten wird.

c) Ein Absenken der Warmwassertemperatur (Nachtabsenkungen) bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen ist für Zirkulationssysteme zur Energieeinsparung für maximal acht Stunden in 24 Stunden zulässig.

[[ad-placeholder]]

Warmwasser in Firmen, Sporthallen, Schulen oder Vereinsheimen

Wenn warmes Wasser nicht mehr benötigt wird, kann die Anlage vorübergehend abgeschaltet werden. Dann sollte aber keine Temperaturreduzierung im Warmwasserkreislauf stattfinden, sondern: die Erwärmung des Trinkwassers ist komplett abzustellen. Infolge der Erwärmung des nun kalten Trinkwassers in den Warmwasserleitungen auf Raumtemperatur oder abschnittsweise über nah verlaufende Heizungsleitungen (Fremderwärmung) muss in diesem Fall jede Entnahmestelle trotzdem alle 72 Stunden händisch gespült werden. Ebenso muss die Zirkulationspumpe weiter betrieben werden, um eine hygienisch bedenkliche Stagnation des Wassers zu verhindern.

Nicht zulässig und risikoreich ist hingegen das ausschließliche Abstellen der Trinkwassererwärmung und der Zirkulationspumpe unter Verzicht auf einen Spülplan. In diesem Fall können sich in recht kurzer Zeit hohe Legionellen-Konzentrationen ergeben.

Die Verfahrensweise sollte ebenfalls mit einem Fachunternehmen abgestimmt werden.

[[ad-placeholder]]