Märkischer Kreis. Nachdem in einer Geflügelhaltung in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) im Januar die Geflügelpest nachgewiesen worden war, wurde auch in den angrenzenden Bereichen von Halver und Kierspe eine Überwachungszone eingerichtet.
Inzwischen sind sowohl im Ausbruchsbetrieb als auch in der dortigen Schutzzone die Untersuchungen abgeschlossen und auch in der Überwachungszone haben sich keine Hinweise auf ein weiteres Seuchengeschehen ergeben. Deshalb hebt das Veterinäramt des Märkischen Kreises ab dem 7. März alle angeordneten Schutzmaßnahmen auf.
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Dadurch entfallen alle angeordneten Einschränkungen für die Geflügelhaltungen – wie etwa die Aufstallungspflicht, Verbringungsverbote für Geflügel und Eier sowie Sicherungsmaßnahmen der Geflügelhaltungen.
Das Veterinäramt weist aber darauf hin, dass weiter eine Gefahr für Geflügelhaltungen besteht: „Es ist davon auszugehen, dass das Vögel betreffende Influenzavirus in der Wildvogelpopulation weiter zirkuliert.“ Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im angrenzenden Niedersachsen werden immer wieder Nachweise des Virus bei Wildvögeln gemeldet.
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Die Geflügelpest ist eine hoch infektiöse und von hoher Sterblichkeit gekennzeichnete Viruserkrankung von Geflügel und anderen Vögeln, die schnell epidemische Ausmaße annehmen, die Gesundheit von Tieren ernsthaft gefährden sowie die Produktivität der Geflügelwirtschaft stark beeinträchtigen kann. Das Virus befällt zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel. Für den Menschen besteht die Gefahr der Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel.
Das Risiko eines weiteren Geflügelpest-Ausbruches wird bis zum Ende des Vogelzuges im April weiter als „hoch“ angesehen. Das Veterinäramt empfiehlt daher, die etablierten Biosicherheitsmaßnahmen (wie die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzkleidung oder die Abdeckung von Geflügelhaltungen) vorerst beizubehalten.
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