Meinerzhagen. Alle Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten nicht von ihren Eigentümerinnen oder Eigentümern abgeholt wurden, haben damit ihre gesetzliche Aufbewahrungsfrist überschritten und dürfen deshalb versteigert werden. Die Stadt setzt die Auktion vom 19. bis zum 29. Januar (jeweils von 20.00 Uhr bis 20.00 Uhr) an.
Zur Versteigerung kommen etwa Fahrräder, Schmuck und Bekleidung; die Fundsachen sind bereits im Portal www.loprio.de zur Einsicht gelistet. Vor Beginn der Versteigerung werden die bislang unbekannten Eigentümerinnen oder Eigentümer aufgefordert, ihre Rechte an den Fundsachen bis zum 18. Januar 2022 beim Bürgerbüro der Stadt geltend zu machen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://bit.ly/3eXt4oF.
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